Verpflegungsmehraufwand und Block-Berufsschule

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Schabing
Beiträge: 21
Registriert: 12. Jul 2020, 16:18

Verpflegungsmehraufwand und Block-Berufsschule

Beitrag von Schabing »

Hallo zusammen,

soweit ich das gelesen habe, kann man die Verpflegungspauschale für Berufsschultage ansetzen. Bei Blockunterricht auch mit Übernachtung ansetzbar.
Da die Berufsschule immer mal wieder eine Woche stattfindet, sollte die sog. Dreimonatsfrist hier nicht gelten?!
Kosten für Übernachtung fallen nicht an.

Meine Frage: Kann man die Verpflegungspauschale mit den Angaben ansetzen und wenn, dann folgendermaßen:
Sonntag Anreisetag am Abend, da keine Mindestabwesenheit erforderlich: 14€
Montag - Donnerstag voll anwesend: 28€ pro Tag
Freitag zählt als Abreisetag ohne Mindestabwesenheit: 14€

Ich habe mal nachgesehen, man gibt die Pauschale aber glaub in Tagen an. Aber wäre meine Berechnung so korrekt?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe :)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verpflegungsmehraufwand und Block-Berufsschule

Beitrag von muemmel »

Ja, stimmt so. Sinn macht es natürlich nur, wenn man auch Steuern zahlt, was bei Ausbildungsvergütung selten der Fall sein dürfte.
Schabing
Beiträge: 21
Registriert: 12. Jul 2020, 16:18

Re: Verpflegungsmehraufwand und Block-Berufsschule

Beitrag von Schabing »

Super danke!

Mit 880€ Brutto ist man als Azubi wohl auch Steuerpflichtig. Aber sowieso, wenn man zusammen veranlagt und der andere Vollverdiener ist. Ja super, dann kann man die Steuer ja noch ordentlich "drücken". Es sind ja schon einige Wochen, da kommt einiges zusammen.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verpflegungsmehraufwand und Block-Berufsschule

Beitrag von muemmel »

Ja super, dann kann man die Steuer ja noch ordentlich "drücken". Es sind ja schon einige Wochen, da kommt einiges zusammen. Nicht wirklich. Zusammen veranlagt haben Sie samt Ehepartner eine Werbungskostenpauschale von 2.000 Euro - steuerliche Auswirkungen haben also nur Werbungskosten jenseits dieser 2.000 Euro.
Antworten