Verlustvortrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Krieglst
Beiträge: 2
Registriert: 31. Jan 2022, 17:29

Verlustvortrag

Beitrag von Krieglst »

Ich bekomme seit Jahren vom Finanzamt eine "gesonderte Feststellung des verbleiben Verlustvortrages zur Einkommensteuer" Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.Hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2019
ca. 16000 €.

Was kann ich damit verrechnen?
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Verlustvortrag

Beitrag von Severina »

Positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) - z.B. Gewinne aus Aktienverkäufen, wenn man die Aktien weniger als 1 Jahr gehalten hat oder aus Immobilienverkäufen, wenn man die Immobilie weniger als 10 Jahre gehalten hat und keiner der Ausnahmetatbestände vorliegt.
Krieglst
Beiträge: 2
Registriert: 31. Jan 2022, 17:29

Re: Verlustvortrag

Beitrag von Krieglst »

Ich nur noch Aktienfonds, von denen ich letzte Jahr einige mit Gewinn verkauft habe. Kann ich den Gewinn mit den Verlusten verrechnen?
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verlustvortrag

Beitrag von reckoner »

Hallo,

die Antwort von Severina war leider falsch, seit Einführung der Abgeltungsteuer (2009) geht das mit den Aktien nicht mehr (Fonds ebenso).

Womit du verrechnen kannst (keine abschließende Aufzählung):
- steuerpflichtige Immobiliengewinne (bei Verkauf innerhalb 10 Jahren, nicht selbst bewohnt)

- Sammelgegenstände (Gemälde, Antiquitäten, Münzen, Oldtimer u.s.w.)
- Kryptowährungen
- Währungen ganz allgemein, auch auf einem Konto - allerdings nicht in Form von Wertpapieren
- Rohstoffe (Silber, Gold etc.) - aber keine Wertpapiere wie beispielsweise Goldzertifikate
(alles bei Verkauf innerhalb eines Jahres - danach ist es grundsätzlich steuerfrei)

Praktisch macht es aber kaum Sinn, solche Gewinne gezielt zu produzieren, das geht häufig schief.

Stefan
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Verlustvortrag

Beitrag von Severina »

Da hat Stefan natürlich Recht, das gewählte Beispiel war Blödsinn.
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