Ich bekomme seit Jahren vom Finanzamt eine "gesonderte Feststellung des verbleiben Verlustvortrages zur Einkommensteuer" Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.Hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2019
ca. 16000 €.
Was kann ich damit verrechnen?
Verlustvortrag
Re: Verlustvortrag
Positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) - z.B. Gewinne aus Aktienverkäufen, wenn man die Aktien weniger als 1 Jahr gehalten hat oder aus Immobilienverkäufen, wenn man die Immobilie weniger als 10 Jahre gehalten hat und keiner der Ausnahmetatbestände vorliegt.
Re: Verlustvortrag
Ich nur noch Aktienfonds, von denen ich letzte Jahr einige mit Gewinn verkauft habe. Kann ich den Gewinn mit den Verlusten verrechnen?
Re: Verlustvortrag
Hallo,
die Antwort von Severina war leider falsch, seit Einführung der Abgeltungsteuer (2009) geht das mit den Aktien nicht mehr (Fonds ebenso).
Womit du verrechnen kannst (keine abschließende Aufzählung):
- steuerpflichtige Immobiliengewinne (bei Verkauf innerhalb 10 Jahren, nicht selbst bewohnt)
- Sammelgegenstände (Gemälde, Antiquitäten, Münzen, Oldtimer u.s.w.)
- Kryptowährungen
- Währungen ganz allgemein, auch auf einem Konto - allerdings nicht in Form von Wertpapieren
- Rohstoffe (Silber, Gold etc.) - aber keine Wertpapiere wie beispielsweise Goldzertifikate
(alles bei Verkauf innerhalb eines Jahres - danach ist es grundsätzlich steuerfrei)
Praktisch macht es aber kaum Sinn, solche Gewinne gezielt zu produzieren, das geht häufig schief.
Stefan
die Antwort von Severina war leider falsch, seit Einführung der Abgeltungsteuer (2009) geht das mit den Aktien nicht mehr (Fonds ebenso).
Womit du verrechnen kannst (keine abschließende Aufzählung):
- steuerpflichtige Immobiliengewinne (bei Verkauf innerhalb 10 Jahren, nicht selbst bewohnt)
- Sammelgegenstände (Gemälde, Antiquitäten, Münzen, Oldtimer u.s.w.)
- Kryptowährungen
- Währungen ganz allgemein, auch auf einem Konto - allerdings nicht in Form von Wertpapieren
- Rohstoffe (Silber, Gold etc.) - aber keine Wertpapiere wie beispielsweise Goldzertifikate
(alles bei Verkauf innerhalb eines Jahres - danach ist es grundsätzlich steuerfrei)
Praktisch macht es aber kaum Sinn, solche Gewinne gezielt zu produzieren, das geht häufig schief.
Stefan
Re: Verlustvortrag
Da hat Stefan natürlich Recht, das gewählte Beispiel war Blödsinn.