Landwirtschaft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Bounty1980
Beiträge: 2
Registriert: 22. Feb 2011, 15:56

Landwirtschaft

Beitrag von Bounty1980 »

Hallo zusammen,

hoffentlich bin ich jetzt in der richtigen Abteilung für meinen Beitrag. Ansonsten bitte ich schon mal im voraus um Entschuldigung.

1. Sachverhalt: (Anlage L für den Landwirt)

Landwirt stirbt im Juli 2010 im Alter von 68 Jahren. Bereits Renter und ehemaliger Landwirt. Es wurde als er in Rente ging keine Betriebsaufgabe erklärt. Er wohne bis zum schluss auf dem eigenen Hof.

1 Monat vor dem Tod (Anfang Juni 2010) verkauf er ein Stück von der Hoffläche (ein Stück Wiese/Rasen) an den angrenzenden Nachbarn für Betrag X1 sowie einen Acker für einen Betrag A1

Der Geldeingang erfolgt erst im August 2010.

Wohin gehören die Verkaufsbeträge? In die Zeile 4 der Anlage N als laufender Gewinn oder können diese in Zeile 14 bei den Veräußerungsgewinnen erfasst werden?

2. Sachverhalt

Ferner vererbt der Landwirt seinen Kindern die Hofstelle mit 4000 qm wie folgt:
Kind 1 2000 qm mit Wohnhaus und ehem. Stall
Kind 2 500 qm "Freifläche"
Kind 3 1500 qm Freifläche mit Scheune

Kind 2 und 3 erben weiterhin noch einige Felder die verpachtet sind.

Haben die Kinder 2 und 3 Einkünfte aus V+V oder aus Landwirtschaft? Die Kinder haben eigentlich nichts mit Landwirtschaft am Hut und Wohnen auch woanders.

Die Felder sollen verkauft werden. Welche Einkünfte sind das dann?

Schon mal vielen Dank für Eure Gedanken
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Landwirtschaft

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo.....

anbei meine Antworten hierzu in ,,eingetragen,, .


1. Sachverhalt: (Anlage L für den Landwirt)

Landwirt stirbt im Juli 2010 im Alter von 68 Jahren. Bereits Renter und ehemaliger Landwirt. Es wurde als er in Rente ging keine Betriebsaufgabe erklärt. Er wohne bis zum schluss auf dem eigenen Hof.

1 Monat vor dem Tod (Anfang Juni 2010) verkauf er ein Stück von der Hoffläche (ein Stück Wiese/Rasen) an den angrenzenden Nachbarn für Betrag X1 sowie einen Acker für einen Betrag A1

Der Geldeingang erfolgt erst im August 2010.

Wohin gehören die Verkaufsbeträge? In die Zeile 4 der Anlage L als laufender Gewinn oder können diese in Zeile 14 bei den Veräußerungsgewinnen erfasst werden?

,, Grundsätzlich ist zunächst mal zu klären, ob es sich bei dem Stück, dass an den Nachbarn verkauft worden ist (grenzt dieses auch an das Wohnhaus des Landwirten an?) um evtuell steuerfrei entnommene Gartenlandfläche (somit Privatvermögen und ggf. steuerfrei) handelt.

Hinsichtlich des veräußerten Ackerlandes entsteht ein Gewinn, der dem laufenden Gewinn Zeile 4 hinzuzurechen ist. In Höhe dieses Gewinns kann jedoch eine Rücklage gem. (bei Gewinnermittlung nach § 13a u. § 4 Abs. 3 EStG) § 6c eingestellt werden und der Gewinn ggf. auf bis zu 4 Jahre verteilt werden oder in Ersatzland reinvestiert werden. Zu klären gilt jedoch, ob dies auch bei dem verpachteten Betrieb zutrifft (meines Erachtens ,,JA"). Die Erben können dann hingehen und sofern der Betrieb zwischenzeitig nicht aufgegeben ist und als Erbengemeinschaft fortgeführt wird mit landwirtschaftlichen Einkünften

1.) Ersatzland kaufen und die Gewinnrücklage hierauf übertragen oder
2.) den Gewinn nach § 6b/c EStG jedes Jahr um 1/4 dem laufenden Gewinn hinzuführen.

Was ich mit Sicherheit sagen kann ist, dass der Gewinn nicht in die Zeile 14 einzutragen ist.

Ist es sicher, dass der Betrieb nicht aufgegeben worden ist zu irgend einem Zeitpunkt? ,,,



2. Sachverhalt

Ferner vererbt der Landwirt seinen Kindern die Hofstelle mit 4000 qm wie folgt:
Kind 1 2000 qm mit Wohnhaus und ehem. Stall
Kind 2 500 qm "Freifläche"
Kind 3 1500 qm Freifläche mit Scheune

Kind 2 und 3 erben weiterhin noch einige Felder die verpachtet sind.

Haben die Kinder 2 und 3 Einkünfte aus V+V oder aus Landwirtschaft? Die Kinder haben eigentlich nichts mit Landwirtschaft am Hut und Wohnen auch woanders.

Die Felder sollen verkauft werden. Welche Einkünfte sind das dann?

Schon mal vielen Da

,,hier liegt meines Erachtens im Zeitpunkt des Erbes eine sogenannte ZWANGS-Betriebsaufgabe vor, dies wird je nach Wertigkeit des Landes und der Gebäude sehr teuer für die Erben werden.

Punkt ist, wenn der Erblasser (verst. Landwirt) von vornherein festlegt, dass der Betrieb aufgeteilt wird, dann wird der Betrieb zuschlagen. Je nachdem, wie die Konstellation ist, und ich denke bei Ihnen ist diese so, werden sämtliche stillen Reserven aufgedeckt und müssen im Zeitpunkt der Aufgabe versteuert werden. Hierzu rate ich Ihnen, dass Sie sich zusammen mit den anderen Geschwistern/Erben an einen Steuerberater wenden, der im Bereich Landwirtschaft tätig ist im besten Fall eine landwirtschaftliche Buchstelle."

Gruß und viel Erfolg
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