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Vielen Dank für die Bestätigung! Nein, ich möchte keine falschen Angaben machen, keine Lust auf sowas, auch wenn es verlockend ist.Jobtickets sind seit 2019 steuerfrei - das Ticket muss also nicht angegeben werden. Die Entfernungspauschale darf nicht angesetzt werden, da man keine Kosten hatte - aber das haben Sie ja offenbar auch nicht vor.
Es sind nicht 2.000 Euro, sondern 2 mal 1.000 Euro (und ja, das ist ein Unterschied).um über die 2.000€ Pauschale bei zusammen Veranlagung zu kommen.
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