Pendlerpauschale & Fahrtkostenzuschuss Öffentlicher Verkehr

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Schabing
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Pendlerpauschale & Fahrtkostenzuschuss Öffentlicher Verkehr

Beitrag von Schabing »

Hallo zusammen,

ich habe zwei Fälle bezüglich der Pendlerpauschale und hätte zur ersten hier eine Frage. Leider habe ich durch Googeln keine befriedigende Antwort erhalten, da ich die Antworten irgendwie widersprüchlich finde bzw. ich es eher nicht verstehe :lol:

In 253 Tagen in 2021 in Bayern einfacher Weg 15km. Abzüglich 120 Tage Home Office bleiben 133 Tage.

Eigentlich wollte ich nur die Home Office Tage in die Steuer reinpacken, da die anderen 133 Tage mit dem Bus gefahren wurde, welches jeden Monat 86€ kostet (Jahresabo) und der Arbeitgeber mir monatlich wieder erstatten.
Allerdings habe ich jetzt einerseits gelesen, dass man den Zuschuss wenn er über 44€ liegt versteuern muss, andererseits habe ich gelesen dass dieser Steuerfrei ist (bsp: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/fahrtkostenzuschuesse-2-fahrtkostenzuschuss-fuer-oeffentliche-verkehrsmittel_idesk_PI42323_HI2761984.html).

120 Tage Home Office & 133 Tage die 0,3cent darf ich ja leider nicht angeben wegen dem Busticket. Nur die 120 Tage Home Office brauch ich nicht angeben weil ich wohl nicht über die 1000€ komme.

Aber die Frage von mir ist: Muss ich das Ticket angeben oder nicht? Ich möchte keine krummen Dinger machen... :)

Danke schon mal im Voraus.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Pendlerpauschale & Fahrtkostenzuschuss Öffentlicher Verkehr

Beitrag von muemmel »

Jobtickets sind seit 2019 steuerfrei - das Ticket muss also nicht angegeben werden. Die Entfernungspauschale darf nicht angesetzt werden, da man keine Kosten hatte - aber das haben Sie ja offenbar auch nicht vor.
Schabing
Beiträge: 21
Registriert: 12. Jul 2020, 16:18

Re: Pendlerpauschale & Fahrtkostenzuschuss Öffentlicher Verkehr

Beitrag von Schabing »

muemmel hat geschrieben: 22. Jan 2022, 13:03 Jobtickets sind seit 2019 steuerfrei - das Ticket muss also nicht angegeben werden. Die Entfernungspauschale darf nicht angesetzt werden, da man keine Kosten hatte - aber das haben Sie ja offenbar auch nicht vor.
Vielen Dank für die Bestätigung! Nein, ich möchte keine falschen Angaben machen, keine Lust auf sowas, auch wenn es verlockend ist.
Allerdings "überlässt" der Arbeitgeber das Ticket nicht, sondern wir kaufen es Privat und bekommen den vollen Preis mit dem Gehalt zusammen überwiesen.

Ich gehe aber davon aus, dass der Autoweg zum Bahnhof angegeben werden kann unter der Voraussetzung, dass der Weg vom Haus zum Bahnhof nicht mit dem Ticket abgedeckt ist?
Die 8km zum Bahnhof geben schon nochmal was dazu, um über die 2.000€ Pauschale bei zusammen Veranlagung zu kommen.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Pendlerpauschale & Fahrtkostenzuschuss Öffentlicher Verkehr

Beitrag von muemmel »

Nun ja - man kann durchaus die EP angeben, aber dann muss man das erhaltene Ticket gegenrechnen. Ein "Herausrechnen" der 8 km dürfte nicht möglich sein. Siehe hier: https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/jobticket-wie-die-fahrkarte-steuerfrei-bleibt_190_333460.html
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Pendlerpauschale & Fahrtkostenzuschuss Öffentlicher Verkehr

Beitrag von reckoner »

Hallo,
um über die 2.000€ Pauschale bei zusammen Veranlagung zu kommen.
Es sind nicht 2.000 Euro, sondern 2 mal 1.000 Euro (und ja, das ist ein Unterschied).

Stefan
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