Liebes Forum,
flolgende Situation bei mir:
Trennung von Ehefrau in 07/21, Auszug zum 01.10.21, beide Steuerklasse IV das ganze Jahr 2021,
Meine Frau bezog fast 6 Monate Krankengeld, dass dem Progressionsvorbehalt unterliegt,
somit wird sich ihre Steuerlast signifikant erhöhen.
Bin ich verpflichtet, für das Jahr 2021 eine gemeinsame Erklärung abzugeben, da sie steuerliche
Nachteile durch das Krankengeld zu erwarten hat, oder wie ist die Lage?
Ich hoffe,ihr könnt mir kurz weiterhelfen.
Danke!
Rüdiger
Gemeinsame Veranlagung Pflicht nach Trennung?
Re: Gemeinsame Veranlagung Pflicht nach Trennung?
Bin ich verpflichtet, für das Jahr 2021 eine gemeinsame Erklärung abzugeben, da sie steuerliche Nachteile durch das Krankengeld zu erwarten hat D. h., Ihre Frau möchte die gemeinsame Veranlagung? Dann sind Sie in der Tat dazu verpflichtet. Es ist allerdings fraglich, ob Ihre Frau wirklich Nachteile zu erwarten hat - dem Krankengeld, welches den Steuersatz auf steuerpflichtiges Einkommen erhöht, steht ja die Tatsache gegenüber, dass bei ihr wesentlicher weniger Einkommen als in früheren Jahren vorhanden ist, was natürlich steuersenkend wirkt.