Hallo,
eventuell bin ich hier im falschen Thema gelandet.. ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand eine Auskunft geben könnte!
Mein Noch-Mann und ich haben uns getrennt. Er ist ganz normal Arbeitnehmer, ich bin ab 22.12.2021 selbstständig. Wir haben 2 Kinder. Momentan haben wir noch V/III, das wird sich jetzt ändern.
Als Selbstständige benötige ich ja nicht zwingend eine Lohnsteuerklasse - entgehen mir aber hier irgendwelche Vorteile, wenn ich auf die Lohnsteuerklasse II verzichte? Die Kinder leben hauptsächlich bei mir, "das normale Modell" alle 2 Wochen zum Vater.. Nun habe ich im Internet gelesen, dass es einen Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende gibt, egal ob angestellt oder selbstständig, Voraussetzung ist aber Lohnsteuerklasse II.
Ich bitte um Hilfe Ich wäre sehr dankbar!
Herzlichen Dank!
Lohnsteuerklasse
Re: Lohnsteuerklasse
Was Sie da gelesen haben, ist eine sehr verkürzte Darstellung - der Entlastungsbeitrag wird bei Ihnen halt über die Steuererklärung berücksichtigt und nicht sofort beim Lohnsteuerabzug. Das ist der ganze Unterschied...
Re: Lohnsteuerklasse
Danke für die schnelle Antwort! Tut mir leid, aber bei Steuern blick ich nicht komplett durch.. bedeutet das jetzt aber, dass ich trotzdem in die Lohnsteuerklasse 2 wechseln soll? Mein Nochmann spekuliert schon auf die 2er.. allerdings habe ich schon so enorme Ausgaben und Kosten als Alleinerziehende.
Wenn ich jetzt auf die II verzichte, kann ich den Betrag bei der Steuererklärung nicht geltend machen oder?
Wenn ich jetzt auf die II verzichte, kann ich den Betrag bei der Steuererklärung nicht geltend machen oder?
Re: Lohnsteuerklasse
bedeutet das jetzt aber, dass ich trotzdem in die Lohnsteuerklasse 2 wechseln soll? Nein.
Wenn ich jetzt auf die II verzichte, kann ich den Betrag bei der Steuererklärung nicht geltend machen oder? Völlig falsche Schlußfolgerung - Sie sind keine Arbeitnehmerin, weswegen die Steuerklasse bei Ihnen völlig uninteressant ist. Ob Sie 1 oder 2 nehmen, ist total egal...
Wenn ich jetzt auf die II verzichte, kann ich den Betrag bei der Steuererklärung nicht geltend machen oder? Völlig falsche Schlußfolgerung - Sie sind keine Arbeitnehmerin, weswegen die Steuerklasse bei Ihnen völlig uninteressant ist. Ob Sie 1 oder 2 nehmen, ist total egal...