Hallo zusammen,
ich habe im Oktober meine Steuererklärungen 2015 - 2020 alle zusammen in einem Paket abgegeben. Ich hatte dies 2015 schon einmal so gemacht, damals allerding nur für 4 Jahre... Heute bekam ich ein Schreiben, in dem mitgeteilt wurde, dass für die Jahre 2015 und 2016 eine Veranlagung nicht durchgeführt wird, da die Frist nach §46 Abs 2 Nr 8 EStG abgelaufen ist. Dass es eine Frist zur Abgabe gibt, war mir nicht bewusst, insofern meine Schuld. Meine Frage nun aber, kann man hier evtl. trotzdem noch das Finanzamt irgendwie dazu bekommen, eine Veranlagung durchzuführen? Gerade für die beiden Jahre wäre gem. Programm die Erstattung etwas höher gewesen...
Danke schonmal für Eure Hilfe bzw. Antworten.
Frist zur Abgabe der EKSt
Re: Frist zur Abgabe der EKSt
kann man hier evtl. trotzdem noch das Finanzamt irgendwie dazu bekommen, eine Veranlagung durchzuführen? Sicher - es muss nur ein Grund für eine Pflichtveranlagung vorliegen. Das wäre dem Finanzamt aber in der Regel bekannt - insofern gab es solche Gründe wohl nicht.
Re: Frist zur Abgabe der EKSt
Hallo,
Bedenken muss man aber, das eine Pflichtveranlagung auch eine solche ist; die Verspätung kann bestraft werden (u.U. sogar als Steuerhinterziehung).
Stefan
Bei den Klassikern (etwa Lohnsteuerklasse 5 oder 6, Lohnersatzleistungen) stimmt das, bei vielem anderen aber nicht. Wenn man beispielsweise Mieteinkünfte, Rente oder gewerbliche Einkünfte hatte, dann weiß das Finanzamt davon nicht unbedingt etwas (bzw. wird dem bei der Rente erst in letzter Zeit nachgegangen).Das wäre dem Finanzamt aber in der Regel bekannt...
Bedenken muss man aber, das eine Pflichtveranlagung auch eine solche ist; die Verspätung kann bestraft werden (u.U. sogar als Steuerhinterziehung).
Stefan