Fragen zu Zusammenveranlagung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Fabi1111
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Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von Fabi1111 »

Guten Tag zusammen,

ich werde meine Freundin dieses Jahr noch heiraten. Sie ist momentan Studentin und ich verdiene schon seit mehreren Jahren und zahle auch viel Lohnsteuer.
Wie machen ich das genau, nach der Hochzeit? Ich muss im Prinzip bei Elster nur angeben, dass wir geheiratet haben und natürlich ihre Daten?
Wo kann ich die Steuerklasse ändern? Muss ich das meiner Firma sagen oder auch dem Finanzamt extra?

Jetzt habe ich noch gehört, man kann als Student ein Verlustvortrag machen. Wie machen ich das am geschicktesten für meine Freundin? Wenn wir jetzt für die letzten 3 Jahre einen Verlustvortrag machen, dann müsste dieser doch mit unserer gemeinsamen Steuererklärung nächstes Jahr also für 2021 mit eingerechnet werden.
Geht das so?

Vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen.
muemmel
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Re: Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von muemmel »

Verlustvortrag gibt es nur in der ZWEITausbildung. Hat sie also vor dem Studium schon einen Beruf gelernt/ein Studium abgeschlossen? Sonst können Sie das knicken...
Fabi1111
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Re: Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von Fabi1111 »

muemmel hat geschrieben: 28. Nov 2021, 15:20 Verlustvortrag gibt es nur in der ZWEITausbildung. Hat sie also vor dem Studium schon einen Beruf gelernt/ein Studium abgeschlossen? Sonst können Sie das knicken...
Ja, hatte Sie. Sie hatte eine Ausbildung gemacht, ein Jahr gearbeitet. Danach das ABI nachgemacht und jetzt studiert. Die letzte Steuererklärung haben wir für Sie gemacht, in dem Jahr in dem Sie noch gearbeitet hat...
muemmel
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Re: Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von muemmel »

Ja, in dem Fall geht es natürlich. Dann muss für jedes der 3 Jahre ein entsprechender Antrag auf Verlustfeststellung gestellt werden.
Was die Steuerklasse anbelangt, so werden Sie beide automatisch auf 4/4 umgestellt. Wollen Sie es anders haben, etwa 3/5, müssen Sie das beim Finanzamt beantragen. Freilich hat die Steuerklasse keinen Einfluss auf die zu zahlende Steuer - letztlich, nach der Steuererklärung, ist die Steuer immer gleich hoch.
Fabi1111
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Re: Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von Fabi1111 »

Vielen Dank. Nach der Heirat, brauche ich mir dann keinen Stress machen? Ich wähle einfach in 22 dann die gemeinsame Veranlagung aus und dann müsste ich die Steuern erstattet bekommen, oder?
Den Steuerklassenwechsel, kann ich ja dieses Jahr noch beantragen?
muemmel
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Re: Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von muemmel »

Für dieses Jahr kann kein Steuerklassenwechsel mehr beantragt werden - der 30.11. ist vorbei. Im Übrigen wird es schon "Stress" geben - schon wegen der Anträge auf Verlustfeststellung, wovon ja dann offenbar 3 Stück fällig sind. Und die sollte man vor der Erklärung für 2021 machen...
Fabi1111
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Re: Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von Fabi1111 »

muemmel hat geschrieben: 1. Dez 2021, 15:21 Für dieses Jahr kann kein Steuerklassenwechsel mehr beantragt werden - der 30.11. ist vorbei. Im Übrigen wird es schon "Stress" geben - schon wegen der Anträge auf Verlustfeststellung, wovon ja dann offenbar 3 Stück fällig sind. Und die sollte man vor der Erklärung für 2021 machen...
Vielen lieben Dank für deine Hilfe. Jetzt hätte ich noch eine Frage, dann denke ich, habe ich alles.

Ich werde also bei meiner Freundin eine ganz normale Steuererklärung machen, nur mit den Werbungskosten? Das mache ich für die 3 Jahre und wenn das Finanzamt das anerkennt, dann werde ich bei unserer ersten gemeinsamen Steuererklärung einmal die zusammenveranlagung auswählen und zum anderen den Verlustvortrag in Anlage Sonstiges bei Zeile 7.

Vielen Dank
muemmel
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Re: Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von muemmel »

Ich darf darauf hinweisen, dass es nicht legal ist, Steuererklärungen für andere Leute, einschließlich Freund/Freundin, anzufertigen. Im Übrigen nimmt man für den Antrag auf Verlustfeststellung den normalen Mantelbogen, kreuzt aber oben "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" an. Vorher sollte man jedoch durchrechnen, ob man einen Verlust hatte - viele Studenten wundern sich ungemein, dass ihre Werbungskosten auch mit Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags verrechnet werden, und dann hat man womöglich gar keinen Verlust...
Zeile 7 in "Sonstiges" ist korrekt, wobei die Tatsache, dass man einen festgestellten Verlust hat, ja schon beim FA bekannt ist - der Verlust würde insofern ohnehin angerechnet.
Fabi1111
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Re: Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von Fabi1111 »

2017 war der Grundfreibetrag bei ca. 9T€

Muss dann der Verlustvortrag für dieses Jahr höher als die 9T sein, damit er angerechnet wird?
Darunter kann ich ihn gar nicht verwenden?
Severina
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Re: Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von Severina »

Nein. Ein Verlustvortrag bzw. Werbungskosten werden auch dann mit Einkünften verrechnet, wenn diese Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegen.
Wenn Deine zukünftige Frau also irgendwelche grundsätzlich steuerpflichtigen Einkünfte hatte, dann ergibt sich nur insoweit überhaupt ein Verlustvortrag, als die Werbungskosten diese Einkünfte übersteigen, auch dann, wenn die Einkünfte tatsächlich nicht zu einer Steuerlast führen. Die Werbungskosten können durchaus wirkungslos verpuffen.
Fabi1111
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Re: Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von Fabi1111 »

Sie hat keine Einnahmen, nur bafög und das wird laut Internet nicht angerechnet und eine Ehrenamtsaufwandsentschädigung ca. 40 euro monatlich. Denke also die Ausgaben sind deutlich höher. Studienkosten, lerngruppen, fahrten zur Uni, Laptop.

Vielen dank für dieses tolle Forum
muemmel
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Re: Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von muemmel »

eine Ehrenamtsaufwandsentschädigung ca. 40 euro monatlich Da würde ich prüfen, ob das unter die Übungsleiterpauschale oder die Ehrenamtspauschale fällt - dann ist es nämlich steuerfrei und folglich auch nicht als Einkommen den Ausgaben gegenüberzustellen.
Fabi1111
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Re: Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von Fabi1111 »

Haben jetzt für 18 und 19 die Erklärung gemacht. Jetzt noch eine kleine frage zu 21. Meine freundin macht ja jetzt schon die Erklärung für 21 und wir werden ja erst noch heiraten dieses Jahr. Dann werden wir in 22 für uns gemeinsam die steuererklärung für 21 machen. Damit kommt das finanzamt schon klar, weil irgendwie ist da ja eine Überschneidung drin.

Oder sollen wir mit der steuererklärung von ihr von 21 noch warten?
muemmel
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Re: Fragen zu Zusammenveranlagung

Beitrag von muemmel »

Ihre Freundin kann JETZT gar keine Erklärung für 2021 machen, weil das Jahr noch nicht um. Und da Sie im Januar schon verheiratet sind, haben Sie beide dann nur noch die Wahl zwischen gemeinsamer und getrennter Veranlagung - insofern macht Ihre Frage keinerlei Sinn.
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