Erste Einkommensteuererklärung nach Heirat

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steurer
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Erste Einkommensteuererklärung nach Heirat

Beitrag von Steurer »

Hallo,

meine Frau und ich haben in 2017 geheiratet. Wir sind nach wie vor in der Steuerklasse 4, da mir damals gesagt wurde, es macht eh keinen Unterschied wenn man eine Steuererklärung abgibt.
Nun habe ich per Brutto-Netto-Rechner die theoretischen Netto-Einkommen in 2017 für die Kombinationen 4/4 und 3/5 berechnet (ohne Werbungskosten, etc.) und entsprechend aufsummiert. Der Kombination 3/5 stelle ich nun die Berechnung aus meinem Steuerprogramm gegenüber. Die Berechnung aus dem Steuerprogramm ist trotz gemeinsamer Veranlagung deutlich niedriger (obwohl ja noch Werbungskosten, etc. angesetzt wurden) als die Berechnung die ich per Brutto-Netto-Rechner erstellt habe.
Mache ich hier etwas falsch oder liegt der Brutto-Netto-Rechner falsch?

Danke und viele Grüße
Thomas
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Erste Einkommensteuererklärung nach Heirat

Beitrag von taxpert »

Bei der Steuerklassenwahl 3/5 besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bis Ende Juli des Folgejahres, da hier ggf. ZU WENIG LSt einbehalten wird! Diese ist dann nach zu zahlen und ggf. werden neben dem LSt-Abzug auch vierteljährliche ESt-Vorauszahlungen fällig!

taxpert
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Steurer
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Re: Erste Einkommensteuererklärung nach Heirat

Beitrag von Steurer »

taxpert hat geschrieben: 20. Aug 2021, 10:03 Bei der Steuerklassenwahl 3/5 besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bis Ende Juli des Folgejahres, da hier ggf. ZU WENIG LSt einbehalten wird! Diese ist dann nach zu zahlen und ggf. werden neben dem LSt-Abzug auch vierteljährliche ESt-Vorauszahlungen fällig!

taxpert
Wenn ich das richtig verstehe geht die Antwort an meiner Frage vorbei.
Danke dir trotzdem.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Erste Einkommensteuererklärung nach Heirat

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Die Berechnung aus dem Steuerprogramm ist trotz gemeinsamer Veranlagung deutlich niedriger (obwohl ja noch Werbungskosten, etc. angesetzt wurden) als die Berechnung die ich per Brutto-Netto-Rechner erstellt habe.
Natürlich ist sie das, denn erst durch die Zusammenveranlagung bekommt man den richtigen Splittingvorteil, die Steuerklassen schätzen das nur.
Was der Rechner vorher ausrechnet kann bei 3/5 zu hoch oder zu niedrig sein, je nach dem (bei 4/4 sind hingegen so gut wie immer die Steuern zu hoch).

Und das Werbungskosten das steuerpflichtige Einkommen und damit auch die Steuer weiter nach unten drücken ist doch nur logisch, was wundert dich daran?

Stefan
Steurer
Beiträge: 3
Registriert: 20. Aug 2021, 08:24

Re: Erste Einkommensteuererklärung nach Heirat

Beitrag von Steurer »

Mich wundert dass der Rechner rund die Hälfte mehr berechnet hat. Bzw die Erstattung in 4/4 bei der Hälfte von dem Programm raus kommt.
Aber wenn das normal ist ok.
Danke euch für die Einschätzung.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Erste Einkommensteuererklärung nach Heirat

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Mich wundert dass der Rechner rund die Hälfte mehr berechnet hat. Bzw die Erstattung in 4/4 bei der Hälfte von dem Programm raus kommt.
Ich weiß immer noch nicht genau, was du da berechnest.

Woher hast du die "Erstattung in 4/4"? Aus einem Steuerbescheid?

Stefan
taxpert
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Re: Erste Einkommensteuererklärung nach Heirat

Beitrag von taxpert »

reckoner hat geschrieben:Ich weiß immer noch nicht genau, was du da berechnest.
Dann bin ich ja beruhigt, dass es nicht nur mir so geht!

Auch wenn mein erster Versuch das Thema verfehlt hat, versuche ich mich nochmal!

Wenn man eine Brutto-Netto-Rechner nimmt, die sich ergebenden NETTO-Gehälter aufaddiert und diesen Betrag dann in einen ESt-Rechner als zu versteuerndes Einkommen eingibt, kann das nur in die Hose gehen!

Aber vielleicht habe ich auch diesmal das Thema verfehlt

taxpert
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Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Erste Einkommensteuererklärung nach Heirat

Beitrag von Severina »

"Nun habe ich per Brutto-Netto-Rechner die theoretischen Netto-Einkommen in 2017 für die Kombinationen 4/4 und 3/5 berechnet (ohne Werbungskosten, etc.) und entsprechend aufsummiert. Der Kombination 3/5 stelle ich nun die Berechnung aus meinem Steuerprogramm gegenüber."

Wenn das bedeuten soll, dass Du zuerst Netto-Einkommen berechnet und die dann in eine Steuererklärung eingesetzt hast, dann machst Du was falsch, denn dann hättest Du ja die Einkünfte um die Lohnsteuer und sämtliche Sozialversicherungsabgaben gemindert - im Rahmen der Veranlagung wird aber die gezahlte Lohnsteuer nicht vom Brutto abgezogen, sondern auf die sich ergebende Steuerlast angerechnet und es sind bei zwei Vollverdiendern auch nicht sämtliche Sozialversicherungsbeiträge abziehbar.
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