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Steuerklassen wenn nicht-deutsche Ehefrau im Ausland arbeitet

Verfasst: 30. Jul 2021, 10:07
von bustee
Guten Tag,

meine zukünftige Frau ist Japanerin und wohnt und arbeitet auch dort. Wir werden jetzt heiraten und ich wollte mich erkundigen, wie das dann mit den Steuerklassen abläuft. In naher Zukunft werden sich bei uns Arbeits- und Wohnverhältnisse nicht ändern. Daher zahlt meine Freundin in Deutschland natürlich auch keine Steuern. Ist es dennoch möglich, dass wir nach der Eheschließung die Steuerklassen 3/5 wählen? Wenn ja, hätte das noch andere Konsequenzen, insbesondere bezüglich ihrer Steuer in Japan? Kann man, wenn sie nach Deutschland zieht, die Steuerklassen einfach wieder auf 4/4 setzen oder gibt es da Karenzzeiten?


Vielen Dank im Voraus fürs Lesen und ggf Beantworten!

Re: Steuerklassen wenn nicht-deutsche Ehefrau im Ausland arbeitet

Verfasst: 30. Jul 2021, 14:27
von Severina
3/5 oder 4/4 ist nur möglich, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind - Du bleibst also in StKl 1.

(§38 b EStG)

Re: Steuerklassen wenn nicht-deutsche Ehefrau im Ausland arbeitet

Verfasst: 30. Jul 2021, 14:29
von muemmel
Ist es dennoch möglich, dass wir nach der Eheschließung die Steuerklassen 3/5 wählen? Nein.

Re: Steuerklassen wenn nicht-deutsche Ehefrau im Ausland arbeitet

Verfasst: 30. Jul 2021, 14:35
von bustee
Danke für die Klarstellung!