Ehegattensplitting bei hohen Einkommen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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cybert
Beiträge: 2
Registriert: 24. Jul 2021, 08:08

Ehegattensplitting bei hohen Einkommen

Beitrag von cybert »

Hallo zusammen,

ich bin seit einer Woche frisch verheiratet und beschäftige mich seit dem mit dem Thema Steuerklassen, Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung, Ehegattensplitting, etc.

Man liest und hört überall, dass der Steuervorteil durch das Ehegattensplitting am höchsten ist, wenn die Einkommen von Ehemann und Ehefrau weit auseinander liegen.
Hier sind Steuervorteile bis zu 3.000 € möglich.
Das habe ich mir auch in zahlreichen online Rechnern angesehen, und dabei festgestellt, dass dies scheinbar nicht immer der Fall ist!?

Gehen wir beispielsweise mal davon aus, dass ein Ehepartner 50.000 € pro Jahr verdient, und der andere 180.000 € pro Jahr.
In diesem Fall ist die Differenz der beiden Einkommen ja wirklich sehr groß, dennoch komme ich in diversen online Rechnern nur auf einen Steuervorteil von unter 200 €!?

Gebe ich beispielhaft 30.000 € und 100.000 € in den Rechner ein, wobei die Differenz kleiner ist als im ersten Beispiel, komme ich in Summe auf einen Steuervorteil von ca. 1.700 €…

Kann mir das hier jemand erklären?

Vielen Dank im Voraus!
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Ehegattensplitting bei hohen Einkommen

Beitrag von reckoner »

Hallo,

das liegt am Spitzensteuersatz bzw. dem Abstand zu diesem. Unser Steuersystem ist zwar progressiv, aber oben und unten ist ein Deckel drauf (Grundfreibetrag, und eben der Spitzensteuersatz).

Extrembeispiele:
A verdient 9.000, B Null - hier bringt es gar nichts, es wäre ohnehin keine Steuer angefallen
A verdient 9 Mio, B 1 Mio - hier bringt es auch (fast) gar nichts, denn jeder alleine müsste schon knapp 45% Steuern zahlen
Steuervorteil durch das Ehegattensplitting am höchsten ist, wenn die Einkommen von Ehemann und Ehefrau weit auseinander liegen.
Ich würde eher sagen: Der Splittingtarif lohnt sich um so mehr sich die Steuersätze unterscheiden.

Warum du das nachrechnen willst kann ich übrigens nicht nachvollziehen. Es kann dir doch egal sein wie viel Steuern anfallen würden, du kannst es ja nicht ändern (vor allem die Einkommen sind wie sie sind).
Bevor ihr geheiratet habt, ja da hättest du schauen können, ob es sich (auch) steuerlich lohnt. Aber jetzt gibt es doch kein zurück. :D

Was man aber tun kann ist zu überprüfen, ob die Einzelveranlagung besser ist. Klassische Fälle in denen das sein kann sind Lohnersatzleistungen und Abfindungen.
Wie viel besser ist wiederum belanglos, weil man es ja eh' nicht ändern kann.

Stefan
cybert
Beiträge: 2
Registriert: 24. Jul 2021, 08:08

Re: Ehegattensplitting bei hohen Einkommen

Beitrag von cybert »

Hallo Stefan,

vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort!

So in der Art habe ich mir das schon gedacht, aber wie gesagt in etlichen Artikeln und YouTube Videos wird das definitiv anders suggeriert…

Wir haben natürlich nicht aus steuerlichen Gründen geheiratet und ja, ändern können wir an der IST-Situation wenig. Meine Frau könnte aber z.B. die Stundenzahl verringern und dabei ist es schon relevant, wie sich das steuerlich auswirkt. Auch für die Wahl der Steuerklassen ist das relevant, denn wir wollen ja nicht am Ende des Jahres hunderte oder tausende Euro nachzahlen.
Nachrechnen wollte ich das aber überwiegend, weil ich Beispiele kenne bei denen noch am 31.12. aus steuerlichen Gründen geheiratet wurde, was ich mit meiner Rechnung nie nachvollziehen konnte… ich wollte einfach nur Gewissheit ob ich einen Denkfehler mache.

Das mit der Einzelveranlagung ist ein guter Punkt, meine Frau und ich haben in 2021 Elterngeld bezogen, so dass ich davon ausgehe, dass wir für 2021 die Einzelveranlagung wählen werden. Aber ja, du hasst recht, ändern können wir auch hier nichts :-)
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Ehegattensplitting bei hohen Einkommen

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Meine Frau könnte aber z.B. die Stundenzahl verringern
Natürlich. Aber dafür schaut man sich besser den Grenzsteuersatz an, das ist der Steuersatz auf die nächsten bzw. letzten Euro.
Auch für die Wahl der Steuerklassen ist das relevant, denn wir wollen ja nicht am Ende des Jahres hunderte oder tausende Euro nachzahlen.
OK, das ist wirklich ein Grund. Denn praktisch ist Steuerklasse 4 wie eine Einzelveranlagung.
Das die Steuerklasse am Ende völlig egal sind weißt du aber hoffentlich.
meine Frau und ich haben in 2021 Elterngeld bezogen, so dass ich davon ausgehe, dass wir für 2021 die Einzelveranlagung wählen werden.
Aber unbedingt nachrechnen (lassen). Es gibt sicher auch Onlinerechner genau für diesen Zweck.

Stefan
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