Hallo zusammen, ich hoffe meine Anliegen passt hier rein, falls nicht, dann wäre es nett wenn es verschoben wird.
Ich bin Ende 2018 von Frankfurt nach Hamburg zu meiner Freundin gezogen und habe dort ob beim selben Unternehmen (anderer Standort) gearbeitet.
Weiterhin war ich in Frankfurt gemeldet (habe eine Eigentumswohnung). Erst ein Jahr später (Ende 2019), als ich gesehen habe das privat alles klappt, habe ich mich umgemeldet. Mir war nicht klar das ich mich hätte sofort ummelden müssen.
Jetzt möchte ich gerne die Steuererklärung für 2019 machen. Wie gebe ich denn sowas an und kann mir jemand sagen ob ich Strafen für zu spätes ummelden zu befürchten habe?
Danke im Voraus
Gruß
AnD
Ummeldung der Wohnanschrift
Re: Ummeldung der Wohnanschrift
Vom Finanzamt haben Sie nichts zu befürchten, dem sind evtl. Verstöße gegen die Meldegesetze egal.
Re: Ummeldung der Wohnanschrift
dem sind evtl. Verstöße gegen die Meldegesetze egal. Nun ja - da wurde dann ja auch Zweitwohnsitzsteuer hinterzogen (und ja, die fällt auch an, wenn man keine Miete zahlt).