Einzelveranlagung Steuerpflicht ?
Einzelveranlagung Steuerpflicht ?
Hallo liebes Forum, vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Ich habe für 2019 meine Steuererklärung abgegeben. Erst in 2021. In 2019 habe ich geheiratet. Beide haben Steuerklasse IV ohne Faktor.
Ich hätte eigentlich in 2019 ein paar EUR zurückbekommen. Jetzt wurde mir ein Versäumniszuschlag aufgebrummt. Ich habe Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich Steuerklasse IV ohne Faktor habe und nicht zur Abgabe verpflichtet war. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass ich zur Steuerabgabe verpflichtet sei und den Einspruch zurücknehmen kann/soll, da ja ich Einzelveranlagung gewählt hätte und deshalb der Versäumniszuschlag richtig sei.
Mein Mann hat die Steuererklärung zeitgleich gemacht. Gleiche Angaben, er muss 1,50 EUR nachzahlen und hat keinen Versäumniszuschlag aufgebrummt bekommen.
Stimmt es wirklich, dass man bei Einzelveranlagung in Steuerklasse IV ohne Faktor zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist ?
Nehme ich also den Einspruch zurück. Danke
Ich habe für 2019 meine Steuererklärung abgegeben. Erst in 2021. In 2019 habe ich geheiratet. Beide haben Steuerklasse IV ohne Faktor.
Ich hätte eigentlich in 2019 ein paar EUR zurückbekommen. Jetzt wurde mir ein Versäumniszuschlag aufgebrummt. Ich habe Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich Steuerklasse IV ohne Faktor habe und nicht zur Abgabe verpflichtet war. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass ich zur Steuerabgabe verpflichtet sei und den Einspruch zurücknehmen kann/soll, da ja ich Einzelveranlagung gewählt hätte und deshalb der Versäumniszuschlag richtig sei.
Mein Mann hat die Steuererklärung zeitgleich gemacht. Gleiche Angaben, er muss 1,50 EUR nachzahlen und hat keinen Versäumniszuschlag aufgebrummt bekommen.
Stimmt es wirklich, dass man bei Einzelveranlagung in Steuerklasse IV ohne Faktor zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist ?
Nehme ich also den Einspruch zurück. Danke
Re: Einzelveranlagung Steuerpflicht ?
Hallo,
Und warum macht ihr keine Zusammenveranlagung? Imho sollte das sogar jetzt noch gehen.
Stefan
Nein, das stimmt nicht. Es können aber andere Gründe für eine Pflichtveranlagung vorliegen (etwa Lohnersatzleistungen).Stimmt es wirklich, dass man bei Einzelveranlagung in Steuerklasse IV ohne Faktor zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist ?
Und warum macht ihr keine Zusammenveranlagung? Imho sollte das sogar jetzt noch gehen.
Stefan
Re: Einzelveranlagung Steuerpflicht ?
Danke, nein es lagen keine Lohnersatzleistungen o. ä. vor. Dann nehme ich den Einspruch nicht zurück.
Re: Einzelveranlagung Steuerpflicht ?
Der genaue Wortlaut
Durch die Wahl der Einzelveranlagung werden automatisch beide Erklärungen zur Pflichtveranlagung. Der Verspätungszuschlag wurde daher zutreffend festgesetzt.
?????????
Durch die Wahl der Einzelveranlagung werden automatisch beide Erklärungen zur Pflichtveranlagung. Der Verspätungszuschlag wurde daher zutreffend festgesetzt.
?????????
Re: Einzelveranlagung Steuerpflicht ?
Das müsste mMn so richtig sein, denn in § 26 EStG heißt es in Absatz 2
'Ehegatten werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten die Einzelveranlagung wählt'
=> einer wählt, BEIDE müssen einzeln veranlagt werden => durch die Wahl des ersten ist der zweite zu spät dran.
Ihr könnt die Wahl der Veranlagungsart aber noch ändern. Einzelveranlagung ist nur in seltenen Fällen günstiger - sollte ein solcher Fall bei Euch zutreffen, muss halt ausgerechnet werden, ob der Verspätungszuschlag (um einen solchen handelt es sich doch, oder? Du schreibst allerdings 'Versäumiszuschlag' - den gibts nicht, aber einen Säumniszuschlag, das ist nicht dasselbe) teurer ist als der Nachteil durch die Zusammenveranlagung.
Wenn Ihr nicht zu den seltenen Fällen gehört, dann führt die Zusammenveranlagung zum Wegfall des Verspätungszuschlags UND zu niedrigerer Steuerlast.
'Ehegatten werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten die Einzelveranlagung wählt'
=> einer wählt, BEIDE müssen einzeln veranlagt werden => durch die Wahl des ersten ist der zweite zu spät dran.
Ihr könnt die Wahl der Veranlagungsart aber noch ändern. Einzelveranlagung ist nur in seltenen Fällen günstiger - sollte ein solcher Fall bei Euch zutreffen, muss halt ausgerechnet werden, ob der Verspätungszuschlag (um einen solchen handelt es sich doch, oder? Du schreibst allerdings 'Versäumiszuschlag' - den gibts nicht, aber einen Säumniszuschlag, das ist nicht dasselbe) teurer ist als der Nachteil durch die Zusammenveranlagung.
Wenn Ihr nicht zu den seltenen Fällen gehört, dann führt die Zusammenveranlagung zum Wegfall des Verspätungszuschlags UND zu niedrigerer Steuerlast.
Re: Einzelveranlagung Steuerpflicht ?
Hallo
Danke ! Ich rufe da an und frage, ob die das ändern auf Zusammenveranlagung und was wir da machen müssen.
Danke ! Ich rufe da an und frage, ob die das ändern auf Zusammenveranlagung und was wir da machen müssen.
Re: Einzelveranlagung Steuerpflicht ?
Hallo,
Klar, wenn einer die Einzelveranlagung beantragt kann der andere nicht mehr die Zusammenveranlagung wählen.
Aber dazu, dass es plötzlich für den anderen eine Pflichtveranlagung wird finde ich nichts.
Stefan
Rechtsgrundlage?=> einer wählt, BEIDE müssen einzeln veranlagt werden
Klar, wenn einer die Einzelveranlagung beantragt kann der andere nicht mehr die Zusammenveranlagung wählen.
Aber dazu, dass es plötzlich für den anderen eine Pflichtveranlagung wird finde ich nichts.
Stefan
Re: Einzelveranlagung Steuerpflicht ?
"Rechtsgrundlage?"
Steht doch da...
Steht doch da...
Re: Einzelveranlagung Steuerpflicht ?
Hallo,
Und auch in §46 EStG konnte ich dazu nichts finden.
Soweit ich weiß bedeuten Einzelveranlagungen doch, dass die Personen wie Ledige besteuert werden, und zwar komplett (also auch mit den Erklärungspflichten eines Ledigen).
Nochmal klar gefragt: Führt bei einem Ehepaar eine Einzelveranlagung zu einer Plichtveranlagung des anderen? Und wenn ja: warum?
Stefan
PS: Ich gehe natürlich von Steuerklasse 4/4 und ohne Faktor aus, versteht sich aber wohl von selbst.
Du meinst den § 26 EStG? Denn da steht das doch gerade nicht (die "Pflicht" meine ich).Steht doch da...
Und auch in §46 EStG konnte ich dazu nichts finden.
Soweit ich weiß bedeuten Einzelveranlagungen doch, dass die Personen wie Ledige besteuert werden, und zwar komplett (also auch mit den Erklärungspflichten eines Ledigen).
Nochmal klar gefragt: Führt bei einem Ehepaar eine Einzelveranlagung zu einer Plichtveranlagung des anderen? Und wenn ja: warum?
Stefan
PS: Ich gehe natürlich von Steuerklasse 4/4 und ohne Faktor aus, versteht sich aber wohl von selbst.
Re: Einzelveranlagung Steuerpflicht ?
Ja genau 4/4 und deshalb meine Frage
Das Finanzamt bezieht sich auch auf Paragraph 26 und da steht nichts. Aber offenbar ist das so.
Ich habe auch schon keine Lust mehr jetzt einen Antrag auf Zusammenveranlagung zu stellen, da ich nicht weiß, ob der Verspätungszuschlag dann entfällt und was denen dann wieder einfällt.
Das Finanzamt bezieht sich auch auf Paragraph 26 und da steht nichts. Aber offenbar ist das so.
Ich habe auch schon keine Lust mehr jetzt einen Antrag auf Zusammenveranlagung zu stellen, da ich nicht weiß, ob der Verspätungszuschlag dann entfällt und was denen dann wieder einfällt.