1. Steuererklärung: Einige Fragen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mopf
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1. Steuererklärung: Einige Fragen

Beitrag von Mopf »

Hallo zusammen,

erstmal hoffe ich, dass ich das Thema hier richtig einsortiert habe.
Ich habe meine erste Steuererklärung für das Jahr 2020 abgegeben und nun möchte das Finanzamt noch ein paar Dinge wissen.

Kurz die Rahmensituation:
Im 1. Halbjahr 2020 besuchte ich noch eine Fachoberschule bevor ich dann ab Oktober anfing zu studieren.
Im Jahr 2019 war ich bis August (in Vollzeit) Berufstätig bevor ich dann ab Mitte August an die Fachoberschule ging.

1. Das Finanzamt möchte nun wissen, warum ich studiere. Was soll ich auf diese Frage denn antworten? Natürlich weil ich nach Abschluss in dem Berufsfeld arbeiten möchte. Reicht das aus? Und soll ich das dann einfach stumpf auf einen Zettel schreiben und dem zuständigen Sachbearbeiter so zusenden?

2. Könnte mir bitte jemand folgenden Satz übersetzen: "Bitte geben Sie an, ob im Falle einer Verlustfeststellung diese vorgetragen oder ein Rücktrag vorgenommen werden soll (§10d EStG)."
Ich hab mir den Paragraphen schon durchgelesen, aber leider versteh ich dennoch nicht so recht, was das nun für mich konkret bedeutet.


Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann!
muemmel
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Re: 1. Steuererklärung: Einige Fragen

Beitrag von muemmel »

1. Man könnte dem FA auch antworten, dass sie das überhaupt nichts angeht - mich wundert wirklich, dass die derlei fragen. Aber das wäre nicht wirklich deeskalierend - schicken Sie denen also einfach die Antwort, die Sie da vorschlagen.
2. Sie kennen evtl. den Verlustvortrag - man hat Ausgaben im Studium, aber keine Einkünfte (jedenfalls keine steuerpflichtigen Einkünfte). Es entsteht ein Verlust. Diesen kann man "vortragen", d. h., in die Zukunft verschieben und da mit dem künftigen Einkommen verrechnen lassen. Man kann ihn aber auch rücktragen - das hieße hier konkret, der Verlust von 2020 würde mit dem Einkommen in 2019 verrechnet und so zu einer Steuererstattung führen, denn steuerpflichtiges Einkommen gab es 2019 ja. Und übrigens funktioniert das nur in einer Zweitausbildung - sonst sind das nämlich Sonderausgaben, die man nicht vor- oder rücktragen kann... Aber nur ein Jahr FOS heißt vermutlich, dass Sie vorher einen Beruf erlernt haben, richtig?
Mopf
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Re: 1. Steuererklärung: Einige Fragen

Beitrag von Mopf »

Erst einmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Richtig. Ich habe davor eine Berufsausbildung gemacht und anschließend 2 Jahre in Vollzeit gearbeitet. Anschließend gings dann 1 Jahr an die Fachoberschule und dann ins Studium. Wenn ich das richtig verstehe, kann ich mir also den Verlust aus dem Jahr 2020 dann rückerstatten lassen, da ich mit meinem Studium ja nun eine Zweitausbildung begonnen habe. Das wäre natürlich super und aus meiner Sicht derzeit der sinnvollere Weg.

An dieser Stelle dann nochmal die vllt etwas doofe Frage: Wie formuliere ich das richtig, bzw. in welcher Form reiche ich das nach? Einfach alles ordentlich in ein Word-Dokument schreiben und an den zuständigen Bearbeiter senden? Oder gibt es da auch wieder extra Formulare?

Bzgl. Punkt 2 z.B. so: "Im Falle einer Verlustfestellung soll bitte ein Rücktrag vorgenommen werden." ?
muemmel
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Re: 1. Steuererklärung: Einige Fragen

Beitrag von muemmel »

Wenn ich das richtig verstehe, kann ich mir also den Verlust aus dem Jahr 2020 dann rückerstatten lassen Nein, können Sie nicht - lösen Sie sich mal von der Vorstellung, das Finanzamt erstatte irgendwelche Kosten. Sie können den Verlust vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen lassen - das ist nicht dasselbe. Wenn Sie 1.000 Euro Verlustvortrag oder -rücktrag haben und Sie haben einen Grenzsteuersatz von 30 %, dann haben Sie 1.000 Euro weniger zu versteuern und das bringt Ihnen exakt 30 % von 1.000 Euro, folglich 300 Euro, als Erstattung ein - nicht etwa 1.000 Euro.
Wie formuliere ich das richtig "Ich studiere XY, weil ich nach dem Studium steuerpflichtige Einnahmen als XY zu erzielen gedenke" - ungefähr so.
Einfach alles ordentlich in ein Word-Dokument schreiben und an den zuständigen Bearbeiter senden? Ja.
Bzgl. Punkt 2 z.B. so: "Im Falle einer Verlustfestellung soll bitte ein Rücktrag vorgenommen werden." Das ist völlig korrekt formuliert.

Haben Sie übrigens schon eine Steuererklärung für 2019 gemacht? Wenn nicht, sollten Sie die wegen des Verlustrücktrags gleich mit einreichen.
Mopf
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Re: 1. Steuererklärung: Einige Fragen

Beitrag von Mopf »

Das mir das Finanzamt nicht alle Kosten erstattet ist mir schon bewusst. Das wäre ja zu schön. :)
Die Steuererklärung für 2019 und 2018 habe ich zusammen mit der aus dem Jahr 2020 eingereicht, allerdings noch keine Rückmeldung erhalten.

Was nun allerdings auch Sinn macht wenn ich das richtig verstanden habe. Denn dann wird ja mein Verlustvortrag aus dem Jahr 2020 mit meinem versteuerten Einkommen aus dem Jahr 2019 verrechnet.

Wenn das so stimmt: Wie sähe das dann eigentlich für dieses Jahr aus? Bleibt mir dann nur die Option meinen Verlustvortrag "vorzutragen" weil ich 2020 keine steuerpflichtigen Einkünfte hatte?
muemmel
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Re: 1. Steuererklärung: Einige Fragen

Beitrag von muemmel »

Nein - man kann natürlich auch diesen rücktragen, und zwar bis er auf Einkommen stößt, was dann ja auch wieder 2019 wäre. Man muss halt gucken, ob nach der aktuellen Erklärung und Verlustfeststellung noch Steuer "übrig" ist - wenn nicht, sollte man keinen Rücktrag beantragen.
Was mir noch einfiel - 2017 war doch Ihre Ausbildung zu Ende? Da dürfte sich allein wegen des Einkommenssprung eine Steuererklärung lohnen.
Mopf
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Re: 1. Steuererklärung: Einige Fragen

Beitrag von Mopf »

Dann muss ich nochmal nachfragen:
Wie kann ich denn dann nachsehen, ob noch "Steuer übrig" ist?

Die Steuererklärung für 2017 wollte ich aufjedenfall auch noch fertig machen und abgeben, bevor Ende diesen Jahres die Frist abläuft.

Mich ärgerts gerade tierisch, dass wir das ganze Thema nie in der Schule behandelt haben...
muemmel
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Re: 1. Steuererklärung: Einige Fragen

Beitrag von muemmel »

Na, im Steuerbescheid für 2019 wird ja drinstehen, wieviel Steuer man gezahlt hat und wieviel man zurückerhält - hat man alles wiederbekommen, ist nichts mehr übrig.
Mopf
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Re: 1. Steuererklärung: Einige Fragen

Beitrag von Mopf »

Alles klar dann weiß ich denke ich erstmal Bescheid.

Vielen Dank noch einmal für Ihre Hilfe!
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