Beitragvon muemmel » 26. Jun 2021, 17:17
1. Man könnte dem FA auch antworten, dass sie das überhaupt nichts angeht - mich wundert wirklich, dass die derlei fragen. Aber das wäre nicht wirklich deeskalierend - schicken Sie denen also einfach die Antwort, die Sie da vorschlagen.
2. Sie kennen evtl. den Verlustvortrag - man hat Ausgaben im Studium, aber keine Einkünfte (jedenfalls keine steuerpflichtigen Einkünfte). Es entsteht ein Verlust. Diesen kann man "vortragen", d. h., in die Zukunft verschieben und da mit dem künftigen Einkommen verrechnen lassen. Man kann ihn aber auch rücktragen - das hieße hier konkret, der Verlust von 2020 würde mit dem Einkommen in 2019 verrechnet und so zu einer Steuererstattung führen, denn steuerpflichtiges Einkommen gab es 2019 ja. Und übrigens funktioniert das nur in einer Zweitausbildung - sonst sind das nämlich Sonderausgaben, die man nicht vor- oder rücktragen kann... Aber nur ein Jahr FOS heißt vermutlich, dass Sie vorher einen Beruf erlernt haben, richtig?