Steuererklärung zu spät abgegeben
Steuererklärung zu spät abgegeben
Hallo an alle.
Wie könnte man die Frist verlängern, wenn jemand die freiwillige Steuererklärung zu spät abgegeben hat ?
Also die Steuererklärung für 2015 erst 2021 abgegeben hat .
Kann man durch eine nachträgliche Änderung der Steuererklärung , zum Beispiel durch die Angabe von Nebeneinkünften aus einem 450 Euro Job,
die Fristsetzung von 4 Jahren verlängern ? Diese Nebeneinkünfte müssen ja nicht verpflichtend angegeben werden, sie können aber angegeben werden !
Oder eventuell mit dem Hinweis, das er im Jahr 2014 noch pflichtveranlagt war ?
Was könnte man so jemandem raten ? Wie könnte er durch einen sinnvollen Einspruch doch noch an eine eventuelle Rückzahlung kommen ?
Nikki
Wie könnte man die Frist verlängern, wenn jemand die freiwillige Steuererklärung zu spät abgegeben hat ?
Also die Steuererklärung für 2015 erst 2021 abgegeben hat .
Kann man durch eine nachträgliche Änderung der Steuererklärung , zum Beispiel durch die Angabe von Nebeneinkünften aus einem 450 Euro Job,
die Fristsetzung von 4 Jahren verlängern ? Diese Nebeneinkünfte müssen ja nicht verpflichtend angegeben werden, sie können aber angegeben werden !
Oder eventuell mit dem Hinweis, das er im Jahr 2014 noch pflichtveranlagt war ?
Was könnte man so jemandem raten ? Wie könnte er durch einen sinnvollen Einspruch doch noch an eine eventuelle Rückzahlung kommen ?
Nikki
Re: Steuererklärung zu spät abgegeben
Seit wann?Nikki hat geschrieben:sie können aber angegeben werden
Zunächst einmal Einspruch wogegen?Nikki hat geschrieben: Wie könnte er durch einen sinnvollen Einspruch doch noch an eine eventuelle Rückzahlung kommen ?
Solange noch keine Erklärung abgegeben wurde und die Veranlagung abgelehnt wurde, kann man gegen nichts Einspruch einlegen sondern höchsten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, §110 AO!
Für einen Einspruch gegen die Ablehnung der Veranlagung bleibt nur ein Blick in §46 EStG, ob irgend etwas davon greift!
Künftig bei nicht verlängerbaren gesetzlichen Fristen besser den Kalender im Auge behalten!Nikki hat geschrieben:Was könnte man so jemandem raten ?
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Steuererklärung zu spät abgegeben
Das man die Fristen im Auge behalten muss, ist vollkommen klar.taxpert hat geschrieben: ↑11. Jun 2021, 13:11Seit wann?Nikki hat geschrieben:sie können aber angegeben werden
Zunächst einmal Einspruch wogegen?Nikki hat geschrieben: Wie könnte er durch einen sinnvollen Einspruch doch noch an eine eventuelle Rückzahlung kommen ?
Solange noch keine Erklärung abgegeben wurde und die Veranlagung abgelehnt wurde, kann man gegen nichts Einspruch einlegen sondern höchsten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, §110 AO!
Für einen Einspruch gegen die Ablehnung der Veranlagung bleibt nur ein Blick in §46 EStG, ob irgend etwas davon greift!
Künftig bei nicht verlängerbaren gesetzlichen Fristen besser den Kalender im Auge behalten!Nikki hat geschrieben:Was könnte man so jemandem raten ?
taxpert
Aber gesetzt den Fall, das man es doch vergessen hätte.
Ich meinte einen Einspruch gegen die Ablehnung des Antrages auf Einkommensteuerveranlagung, da sie mehr als 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres , in dem die
Steuer entstanden ist, eingereicht worden ist.
Bei § 46 EStG stehen ja einige Sachen.
Wie verhält es sich denn, wenn man einen Nebenjob auf 450 Euro Basis hat ? Unter Absatz 2 steht hier, das man abgabepflichtig ist, wenn man nebeneinander
von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat. Wenn man das nun in der abgelehnten Steuererklärung nicht angegeben hat, weil man 450 Euro Jobs
nicht in der Steuererklärung zwingend angeben muss.
Da nun die Erklärung aufgrund der Fristversäumnis abgelehnt wurde, man diesen Minijob nun doch nachträglich angibt, müsste das FA die Ablehnung der Antrages
dann doch zurücknehmen ?
Nikki
Re: Steuererklärung zu spät abgegeben
Unter Absatz 2 steht hier, das man abgabepflichtig ist, wenn man nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat. Das bezieht sich auf steuerpflichtigen Lohn, d. h., man hatte in einem Arbeitsverhältnis Steuerklasse 6. Das war offenbar nicht der Fall, denn in dem Fall kann man den Lohn nicht angeben, sondern man muss ihn angeben- dann hätte sich das FA schon lange bei Ihnen gemeldet, weil die Erklärungsfrist gewaltig überzogen ist.
Wenn man das nun in der abgelehnten Steuererklärung nicht angegeben hat, weil man 450 Euro Jobs nicht in der Steuererklärung zwingend angeben muss. Unsinn - entweder man musste ihn angeben oder man musste nicht. Und wenn man nicht musste (pauschalversteuerter Minijob), dann kann man den MJ nicht nach Lust und Laune zu steuerpflichtigem Einkommen erklären.
Da nun die Erklärung aufgrund der Fristversäumnis abgelehnt wurde, man diesen Minijob nun doch nachträglich angibt, müsste das FA die Ablehnung der Antrages
dann doch zurücknehmen ? Nein.
Wenn man das nun in der abgelehnten Steuererklärung nicht angegeben hat, weil man 450 Euro Jobs nicht in der Steuererklärung zwingend angeben muss. Unsinn - entweder man musste ihn angeben oder man musste nicht. Und wenn man nicht musste (pauschalversteuerter Minijob), dann kann man den MJ nicht nach Lust und Laune zu steuerpflichtigem Einkommen erklären.
Da nun die Erklärung aufgrund der Fristversäumnis abgelehnt wurde, man diesen Minijob nun doch nachträglich angibt, müsste das FA die Ablehnung der Antrages
dann doch zurücknehmen ? Nein.
Re: Steuererklärung zu spät abgegeben
Danke schon mal für die Antworten.
Unter Nebeneinkünfte über 410 Euro pro Jahr fällt dann ein Minijob ja wahrscheinlich auch nicht ?
Und wenn man in den Jahren zuvor schon einmal abgabepflichtig war, dann gilt das wahrscheinlich auch nur für das eine Jahr und ist nicht
zwingend für die Folgejahre gültig ?
Nikki
Unter Nebeneinkünfte über 410 Euro pro Jahr fällt dann ein Minijob ja wahrscheinlich auch nicht ?
Und wenn man in den Jahren zuvor schon einmal abgabepflichtig war, dann gilt das wahrscheinlich auch nur für das eine Jahr und ist nicht
zwingend für die Folgejahre gültig ?
Nikki
Re: Steuererklärung zu spät abgegeben
Hallo,
wenn ich mal fragen darf: Warum willst du denn überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Häufig bringt das nämlich gar nicht das Erwartete.
Außerdem solltest du bereits wissen um was für einen Minijob es sich gehandelt hat (pauschal versteuert oder nicht), da gibt es nachträglich kein Wahlrecht. Aber eigentlich ist das auch egal, denn beide Konstellationen führen nicht dazu, dass die besagte Frist entfällt.
Stefan
wenn ich mal fragen darf: Warum willst du denn überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Häufig bringt das nämlich gar nicht das Erwartete.
Korrekt. Die 410 Euro gelten für Einkünfte neben einer nichtselbstständigen Tätigkeit.Unter Nebeneinkünfte über 410 Euro pro Jahr fällt dann ein Minijob ja wahrscheinlich auch nicht ?
Außerdem solltest du bereits wissen um was für einen Minijob es sich gehandelt hat (pauschal versteuert oder nicht), da gibt es nachträglich kein Wahlrecht. Aber eigentlich ist das auch egal, denn beide Konstellationen führen nicht dazu, dass die besagte Frist entfällt.
Natürlich. Jedes Jahr zählt für sich.Und wenn man in den Jahren zuvor schon einmal abgabepflichtig war, dann gilt das wahrscheinlich auch nur für das eine Jahr und ist nicht
zwingend für die Folgejahre gültig ?
Stefan
Re: Steuererklärung zu spät abgegeben
Hallo.
Das ist nur ein fiktiver Fall !
Ich wollte nur für den Fall der Fälle fragen.
Und natürlich würde ich nur eine Steuererklärung abgeben, wenn ich eine Rückzahlung erwarten würde !
Das setze ich mal voraus.
Für diesen fiktiven Fall wäre also keine Chance mehr vorhanden eine Rückzahlung zu bekommen ?
Das ist also vollkommen ausgeschlossen ?
Nikki
Das ist nur ein fiktiver Fall !
Ich wollte nur für den Fall der Fälle fragen.
Und natürlich würde ich nur eine Steuererklärung abgeben, wenn ich eine Rückzahlung erwarten würde !
Das setze ich mal voraus.
Für diesen fiktiven Fall wäre also keine Chance mehr vorhanden eine Rückzahlung zu bekommen ?
Das ist also vollkommen ausgeschlossen ?
Nikki
Re: Steuererklärung zu spät abgegeben
Hallo,
Und rein fiktiv ist die Frage bezüglich einer vergessenen Steuererklärung schon etwas unsinnig. Wer wirklich etwas derartiges befürchtet, der sollte lieber die rechtzeitige Erklärung planen anstatt über irgendwelche Hintertüren nachzudenken.
Stefan
Dazu hast du aber zu viele konkrete Details gegeben.Das ist nur ein fiktiver Fall !
Und rein fiktiv ist die Frage bezüglich einer vergessenen Steuererklärung schon etwas unsinnig. Wer wirklich etwas derartiges befürchtet, der sollte lieber die rechtzeitige Erklärung planen anstatt über irgendwelche Hintertüren nachzudenken.
Natürlich nicht (wenn du schon mit "keine Chance" und "vollkommen" kommst). Normalerweise fragt man aber nach realistischen Chancen, und da sehe ich mit den bisher gegebenen Fakten keine.Für diesen fiktiven Fall wäre also keine Chance mehr vorhanden eine Rückzahlung zu bekommen ?
Das ist also vollkommen ausgeschlossen ?
Stefan