Hallo,
in der letzten EKSt-Erklärung wurde ein Verlustvortrag bescheinigt.
Im darauf folgenden Jahr verzeichnet man positive Einkünfte, jedoch geringer als der Grundfreibetrag.
Fragen:
Werden dann diese posiven Einkünfte (gleiche Einkommensart wie der Verlustvortrag) "auf jeden Fall" mit dem Verlustvortrag verrechnet, sodass Letzterer sich dann eben verringert? Hinweis auf den relevanten § wäre klasse.
Oder gibt es Möglichkeiten, den Verlustvortrag in seiner Höhe unangetastet zu lassen? (Und auf ein Folgejahr zu warten, in dem der Verlustvortrag einen Steuervorteil erzielt).
Besten Dank
MUSS Vorjahres-Verlustvortrag mit positiven Einkünften im Folgejahr verrechnet werden?
Re: MUSS Vorjahres-Verlustvortrag mit positiven Einkünften im Folgejahr verrechnet werden?
Die Verrechnung mit positiven Einkünften des Folgejahres erfolgt zwingend, §10d Abs.2 EStG. Es gibt keine Möglichkeit das zu verhindern.
Das ist halt das, was die ganzen Ratgeber für Studenten verschweigen! Man verkauft sein Zeug dann schlechter, wenn man alles erzählt!
taxpert
Das ist halt das, was die ganzen Ratgeber für Studenten verschweigen! Man verkauft sein Zeug dann schlechter, wenn man alles erzählt!
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"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: MUSS Vorjahres-Verlustvortrag mit positiven Einkünften im Folgejahr verrechnet werden?
hmm, blöd - trotzdem vielen Dank!