Grundtarif

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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schmalen
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Registriert: 22. Mai 2021, 15:51

Grundtarif

Beitrag von schmalen »

Hallo, ich bin neu hier im Forum, und habe ein Problem mit dem FA und zwar geht es um den Grundtarif welches das FA berechnet.
Und zwar sind nur Einkünfte aus Vermietung getätigt.

Für 2018 hat man nach Grundtarif (12148). ein zu versteuerndes Einkommen in höhe von 2740 Euro Festgesetzt, für das Jahr 2019 wurde ein Grundtarif 13943 ein zu versteuerndes Einkommen in höhe von 4775 angerechnet, obwohl Einnahmen und Ausgaben für 2019 fast identisch waren, es waren ca. 1000 Euro weniger an Ausgaben.

Wie kommt dieser unterschied zustande?

Frage wäre, ob es möglich ist eine Tabelle (Grundtarif) zum anschauen gibt um zu vergleichen oder ein Onlinetool...?.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Grundtarif

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Für 2018 hat man nach Grundtarif (12148). ein zu versteuerndes Einkommen in höhe von 2740 Euro Festgesetzt
Das deutet doch eher auf 2020 hin.
Für das Jahr 2020 lag der Grundfreibetrag bei 9408 Euro. Und wenn man das von deinen 12148 abzieht ergeben sich die 2740 - aber so rechnet man nicht.

Nicht 2740 ist das zu versteuernde Einkommen, sondern 12148. Und wo du die 2740 überhaupt her hast kann ich nicht nachvollziehen, stehen die wirklich im Steuerbescheid?

Im Vorjahr (2019) lag der Grundfreibetrag bei 9168 Euro, passt auch zu den genannten Werten.
obwohl Einnahmen und Ausgaben für 2019 fast identisch waren, es waren ca. 1000 Euro weniger an Ausgaben.
Sorry, aber 1000 Euro weniger ist doch nicht fast identisch, insbesondere wenn man sich nur knapp über dem Grundfreibetrag bewegt. Zudem beträgt die Differenz ja sogar fast 2000 Euro, irgendwoher muss das ja kommen.
Vermutung: Neben den geringeren Ausgaben gab es auch höhere Einnahmen(?).

Stefan
schmalen
Beiträge: 4
Registriert: 22. Mai 2021, 15:51

Re: Grundtarif

Beitrag von schmalen »

Hallo Stefan , ja der Bescheid gilt für das Jahr 2018, der Grundtarif war 11740 nicht 12148, sorry war schon ne Seite weiter auf dem Bescheid.

Die 12148 wurden dann für den Jahresvorauszahlungsbetrag 2020 Einkommensteuer gebildet.


Die Einnahmen für das Jahr 2019 waren identisch wie 2018. 12000 die Ausgaben beliefen sich auf 4733 in 2018 5696

Ja es wird dann dieser Sprung sein der die Steuerberechnung enorm aufsetzt.

Frage noch Stefan, wo kann ich sehen warum gerade dieser Grundtarif genommen wird, gibts da eine Tabelle?
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Grundtarif

Beitrag von reckoner »

Hallo,

warum schreibst du immer "Grundtarif"? Das was du genannt hast war jeweils das "zu versteuerndes Einkommen".
Grundtarif bezeichnet den Tarif nach dem besteuert wird, hier konkret: alleinstehend, also nicht verheiratet (das wäre der Splittingtarif).

Im Steuerbescheid steht unter "Berechnung der Einkommensteuer" dann "zu versteuern nach
dem Grundtarif" und dahinter - in der Regel - das zu versteuernde Einkommen und die darauf festgesetzte Steuer.

Die Steuersätze sowie die Steuer kann man in einer zum Jahr passenden Einkommensteuertabelle finden (ACHTUNG: Keine Lohnsteuertabelle nehmen, das ist was anderes).

Online benutze ich immer diesen Rechner: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
[beim Ergebnis stehen da sogar Formeln dabei, imho machen die es aber eher komplizierter]

Und wenn es dir nur um den Grundfreibetrag geht: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland)

Stefan
schmalen
Beiträge: 4
Registriert: 22. Mai 2021, 15:51

Re: Grundtarif

Beitrag von schmalen »

Danke dir Stefan, habs nun kapiert mit dem Lösungsweg ;-)

Ich hätte noch abschliessend eine Frage dazu, da ich mich drum kümmere wegen einem Steuerbescheid hinsichtlich der gleichen Sache.

Der Grundfreibetrag wird ja für die Steuerpflichtige in Berechnung gebracht, nun ist es so, das diese Steuerpflichtige verheiratet ist und ein Kind hat.

Diese sind wohnhaft in Frankreich (Dreiländereck), er arbeitet in der Schweiz Sie ist Hausfrau. Es muss für das Objekt (Eigentumswohnung) welches in Baden Württemberg zu Vermietung steht Einkommensteuer gezahlt werden. Das Objekt ist alleinig auf Ihren Namen eingetragen und die Steuererklärung wird als Einzelveranlagung angemeldet.

Die Frage wäre ob hier nicht auch der Grundfreibetrag für das Kind mit eingerechnet werden muss/kann, für das Jahr 2019 wären das 4.896 € ?

In der Steuererklärung wird das Kind mit aufgeführt.

Gruss
Andreas
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Grundtarif

Beitrag von Tom998 »

Wie nett, dass Nebensächlichkeiten wie eine beschränkte Steuerpflicht mit inländischen Einkünften erwähnt werden. Bei beschränkter Steuerpflicht gibt es keine Kinderfreibeträge.
schmalen
Beiträge: 4
Registriert: 22. Mai 2021, 15:51

Re: Grundtarif

Beitrag von schmalen »

Danke Tom998,

gut dann hat sich das erledigt, anfrage war weil:

"Im Gegensatz zum Kindergeld wird der Kinderfreibetrag auch für Kinder gewährt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben. "

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2020/184/aufenthaltsort

Man muss einfach weiter lesen..... :roll:

Danke dennoch an Euch. Schöne Pfingsten noch!
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Grundtarif

Beitrag von reckoner »

Hallo,

das geht ja nun schon in Richtung konkrete Steuerberatung, das ist einem Forum nicht zulässig.
"Im Gegensatz zum Kindergeld wird der Kinderfreibetrag auch für Kinder gewährt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben. "
Dabei geht es doch um ein Kind im Ausland, nicht um die Eltern (und deren beschränkte Steuerpflicht).
Da bei einer beschränkten Steuerpflicht auch andere Einkünfte aus dem Ausland (etwa Lohn) keine Rolle spielen (obwohl das die Steuer erhöhen würde), ist es doch nur logisch, dass das auch für steuermindernde Tatsachen gilt.
Aber sicher kann ich das auch nicht sagen.

Wieso interessiert dich das alles überhaupt? Im Normalfall gibt man eine Steuererklärung ab und das Finanzamt berechnet die Steuer. Der Bescheid ist - entgegen anderslautenden Aussagen - selten falsch, und enthält bei Abweichungen von der Erklärung meist auch eine Rechtsgrundlage, warum etwas nicht anerkannt wurde.
Für den Kinderfreibetrag reicht man beispielsweise eine Anlage Kind mit ein und wartet was das Finanzamt entscheidet.

Stefan
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