Guten Morgen in die Runde,
im vergangenen September habe ich geheiratet und meine Steuerklasse hat sich von 1 auf 4 geändert.
Durch eine Umstellung des Abrechnungsprogrammes meines Arbeitgebers und somit einer Änderung der Zuständigkeit der Finanzämter, gab es Probleme mit dem Datenaustausch. (mir ist es auf dem Lohnzettel nicht aufgefallen )
So habe ich nun beim Finanzamt die Steuerklasse 4 hinterlegt und bei meinem Arbeitgeber 1.
Da das Steuerjahr 2020 ist für meinen Arbeitgeber nun abgeschlossen und es kann nicht mehr über die Gehaltsabrechnung korrigiert werden.
Wie kann ich dies nun in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigen und geltend machen?
Meine Steuererklärung erfasse ich mit dem WISO Steuer-Sparbuch.
Im Voraus herzlichen Dank für jede Hilfe!
Viele Grüße
Falsche Steuerklasse nach Eheschließung
Re: Falsche Steuerklasse nach Eheschließung
Dieser Satz erschließt sich einem zwar nicht, aber ...SLsix hat geschrieben: Durch eine Umstellung des Abrechnungsprogrammes meines Arbeitgebers und somit einer Änderung der Zuständigkeit der Finanzämter,
... ja, das funktioniert. Im Rahmen der ESt-Erklärung wird die StKl zwar abgefragt, sie spielt für die Berechnung der Steuer jedoch keine Rolle. Die tatsächlich vom ArbG abgeführte (und hoffentlich auch so mitgeteilte) LSt wird dann auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ist die Steuer zu hoch einbehalten, wird diese erstattet. Der grund für die zu hohe Einbehaltung ist dabei vollkommen unerheblich!SLsix hat geschrieben: Wie kann ich dies nun in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigen und geltend machen?
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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