Unterhaltsleistungen vor Heirat

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ftown
Beiträge: 5
Registriert: 26. Feb 2018, 18:39

Unterhaltsleistungen vor Heirat

Beitrag von ftown »

Hallo,
ich möchte gerade unsere Steuererklärung für 2020 fertig machen.
Folgende Situation:
Wir haben im Mai 2020 geheiratet. Vorher konnten wir für mich Unterhalt ansetzen, da ich kein Einkommen habe und im selben Haushalt wohne.

Jetzt meine Frage:
wie kann ich das bei der Steuererklärung 2020 angeben? Zusammenveranlagung geht nicht da man bei der Unterhaltsleistung nicht nochmal meine Identnummer angeben kann.
Müssen wir getrennt veranlagen um die Unterhaltsleistungen angeben zu können? Dann stellen wir uns schlechter als vorher weil wir jetzt natürlich Steuerklasse 3 (Frau)und 5 (Mann) haben.

Danke für euer Hinweise

Franz
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Unterhaltsleistungen vor Heirat

Beitrag von muemmel »

Bei gemeinsamer Veranlagung geht ja der Grundfreibetrag der Frau in die Berechnung ein, und zwar für das komplette Jahr 2020. Unterhalt kann insofern nicht mehr "extra" angegeben werden.
ftown
Beiträge: 5
Registriert: 26. Feb 2018, 18:39

Re: Unterhaltsleistungen vor Heirat

Beitrag von ftown »

Hallo,

danke für die Antwort.

Franz
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