Hallo,
ich möchte gerade unsere Steuererklärung für 2020 fertig machen.
Folgende Situation:
Wir haben im Mai 2020 geheiratet. Vorher konnten wir für mich Unterhalt ansetzen, da ich kein Einkommen habe und im selben Haushalt wohne.
Jetzt meine Frage:
wie kann ich das bei der Steuererklärung 2020 angeben? Zusammenveranlagung geht nicht da man bei der Unterhaltsleistung nicht nochmal meine Identnummer angeben kann.
Müssen wir getrennt veranlagen um die Unterhaltsleistungen angeben zu können? Dann stellen wir uns schlechter als vorher weil wir jetzt natürlich Steuerklasse 3 (Frau)und 5 (Mann) haben.
Danke für euer Hinweise
Franz
Unterhaltsleistungen vor Heirat
Re: Unterhaltsleistungen vor Heirat
Bei gemeinsamer Veranlagung geht ja der Grundfreibetrag der Frau in die Berechnung ein, und zwar für das komplette Jahr 2020. Unterhalt kann insofern nicht mehr "extra" angegeben werden.
Re: Unterhaltsleistungen vor Heirat
Hallo,
danke für die Antwort.
Franz
danke für die Antwort.
Franz