Zusammen veranlagt - Geringere Rückzahlung als vor der Ehe?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
bruce700
Beiträge: 5
Registriert: 17. Feb 2021, 00:37

Zusammen veranlagt - Geringere Rückzahlung als vor der Ehe?

Beitrag von bruce700 »

Hey zusammen,

vorweg zur Frage: "Ist es möglich, dass man in der Ehe (beide Steuerklasse 4) eine geringere Rückerstattung erhält als zuvor (unverheiratet, beide Steuerklasse 1)?"

Wir verdienen beide in etwa das selbe und jeder von uns hat eine vermietete Wohnung mitgebracht. Das Eigentum bleibt gesplittet. Sprich mir gehören 100% der meinen, meiner Frau 100% der ihren Wohnung.

Bereits in den letzten Jahren habe ich die Steuererklärungen für uns beide einzeln gemacht (als wir noch nicht verheiratet waren) und wir haben jeweils ca. 1500 Euro zuruckerhalten.

Für das Jahr 2020, in dem ich uns in der Steuererklärung gemeinsam veranlagt habe sollen wir zusammen "nur" in etwas 1600 € zuruckerhalten.


Ist das so möglich? Oder hat sich mir irgendwo ein Fehler eingeschlichen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zusammen veranlagt - Geringere Rückzahlung als vor der Ehe?

Beitrag von muemmel »

Ohne konkrete Zahlen ist diese Frage ziemlich sinnfrei. Was hat man verdient, welche Steuern gezahlt, wie hoch war der Gewinn aus der Vermietung, was hat man an Werbungskosten und Sonderausgaben gehabt - das wäre mal ein Anfang.
bruce700
Beiträge: 5
Registriert: 17. Feb 2021, 00:37

Re: Zusammen veranlagt - Geringere Rückzahlung als vor der Ehe?

Beitrag von bruce700 »

Hi,

danke für die Rückmeldung. Bin morgen wieder zuhause und bringe dann die Daten hier ein.


Viele Grüße
bruce700
Beiträge: 5
Registriert: 17. Feb 2021, 00:37

Re: Zusammen veranlagt - Geringere Rückzahlung als vor der Ehe?

Beitrag von bruce700 »

Hi,

um einmal auf die Zahlen zu kommen...


Ich:
Bescheinigungszeitraum 01.01-31.12

Steuerklasse 4

3. Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10. 52.285,22 €
4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3. 9.400,47 €
5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3. 516,96 €
6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3. 846,00 €
22.a) Arbeitgeberanteil/-zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung 4.862,53 €
23.a) Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 4.862,53 €
25. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 3.918,77 €
26. Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung 928,10 €
27. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung 627,55 €

Werbungskosten:
Fahrten zur Arbeit 149 Tage = 8 KM, 108 Tage = 14 KM
Arbeitsmittel Pauschale 110 €
Reisekosten Auswärtstätigkeit 7 Tage Ausland ü. 24h, 9 Tage Inland ü. 24h
KFZ Haftpflicht: 810 €
Homeoffice Pauschale 12 Tage
Telekommunikationskosten (20% der jährlichen Gesamtkosten) 141,60
Kosten für Steuerklärung 34,99
Kontoführung 16,00 €



Einkünfte aus bebauten Grundstücken:

Vermietete Wohnung 1:

Anschaffungsdatum: 12.02.2019
Fertigstellungsdatum: 31.07.2019
Anteil am Eigentum: 100 %
Kaltmiete für 2020: 6555 €
Nebenkosten: 2100 €
ABschreibung: Linear 2% järlich
Anschaffungspreis: 142624 €
Sonderabschreibungen: keine
Bewegliche Wirtschaftsgüter: keine
Erhöhte Absetzungen: keine
Schuldzinsen 2020: 1288 €
Erhaltungsaufwendung: Keine
Grundsteuer: 153,74 €
Fahrten zum Objekt: 5 x 12 KM
Hausverwaltungskosten: 2092,54
Inserat Mieterwechsel: 79,90 €




Meine Frau:
1. Bescheinigungszeitraum 01.01-31.12

Steuerklasse 4

3. Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10. 39.696,84 €
4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3. 5.817,46 €
5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3. 319,89 €
22.a) Arbeitgeberanteil/-zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung 3.691,78 €
23.a) Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 3.691,78 €
25. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 3.116,23 €
26. Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung 704,62 €
27. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung 476,59 €

Werbungskosten:
Fahrten zur Arbeit 128 Tage = 7 KM, 120 Tage = 14 KM
Arbeitsmittel Pauschale 110 €
Reisekosten Auswärtstätigkeit 46 Tage Inland ü. 24h
KFZ Haftpflicht: 293 €
Telekommunikationskosten (20% der jährlichen Gesamtkosten) 102 €
Kosten für Steuerklärung 34,99
Kontoführung 16,00 €



Vermietete Wohnung 2:

Anschaffungsdatum: 08.07.2016
Anteil am Eigentum: 100 %
Kaltmiete für 2020: 4896€
Mieteinnahme Garage: 552
Nebenkosten: 1946€
ABschreibung: Linear 2% järlich
Anschaffungspreis: 110000€
Sonderabschreibungen: keine
Bewegliche Wirtschaftsgüter: keine
Erhöhte Absetzungen: keine
Schuldzinsen 2020: 1590€
Erhaltungsaufwendung: Keine
Grundsteuer: 240 €
Fahrten zum Objekt: 3 x 44 KM
Hausverwaltungskosten: 2820 €
Spenden mit Nachweis: 2986 €




Was im gesamten noch fehlt ist die Photovoltaik Anlage die wir für unser Haus in November 2020 angeschafft haben. Bezahlt haben wir diese 2020, angeschlossen wurde sie ebenfalls 2020 aber erst 2021 habe ich die Nachweise vom Netzbetreiber erhalten. Daher weiß ich in diesem Fall noch nicht wie ich diese für 2020 anrechnen kann, oder ob wir mit der Abschreibung erst 2021 beginnen können.



Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus!


Viele Grüße!
Antworten