Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier Richtig und uns kann jemand weiterhelfen.
Mein Lebensgefährte ist als Berufkraftfahrer tätig.
Seitdem 01.01.2020 wurden die Spesen, bei Tätigkeiten über 8 Stunden von 12€ auf 14€ erhöht. Der Arbeitgeber meines Lebensgefährten, hat im Jahr 2020 weiterhin Spesen pro Tag von 12€ gezahlt. Einmal versteuert und einmal Steuerfrei. Er meinte, man könne sich die 2€ pro Tag, die er nicht zahlt von der Lohnsteuer zurückholen.
Mein Lebensgefährte kam im letzten Jahr an 228 Tage auf eine Abwesenheit über 8 Stunden. Wenn wir die 228 Tage x 2€ (einfach) rechnen, kommen wir auf 456€ die der Arbeitgeber nicht gezahlt hat.
Unsere Fragen wären jetzt:
- wie können wir die 456€ (inkl. Steuerfreien Spesen 912€) vom Finanzamt zurückholen, über Werbekosten?
- oder ist der Arbeitgeber verpflichtet die vollen Spesen von 14€ zu zahlen?
Der Arbeitgeber kann uns da leider nicht weiterhelfen. Er meinte, dass Finanzamt würde automatisch das Geld auszahlen wenn wir nur 12€ Spesen angeben.
Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten.
Grüße
Jas.Ni
Spesen Berufskraftfahrer
Re: Spesen Berufskraftfahrer
1. Gar nicht. Das Finanzamt zahlt ihm keine Spesen aus - er kann die 2 Euro pro Tag lediglich steuerlich absetzen: Das heißt aber nicht, ihm würde das Geld 1:1 erstattet. Und übrigens gibt es dafür eine eigene Rubrik in der Anlage N ("Verpflegungsmehraufwendungen"). Werbungskosten wirken sich allerdings nur aus, wenn man auf mehr als 1.000 Euro im Jahr kommt.
2. Nein, der AG ist dazu nicht verpflichtet.
2. Nein, der AG ist dazu nicht verpflichtet.