Moin Moin,
folgendes Anliegen, ich habe erst eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Ergotherapeuten gemacht. Während dieser Ausbildung bestand die Möglichkeit ein Studium anzufangen, dies waren zwar nur ein paar Blockwochen, aber das Studium (Zweitausbildung) fing dann schon an mit Studiengebühren und co.
Mal kurz zusammengefasst:
- Ausbildung (Erstausbildung): 07/2014 - 06/2017
- Studium (Zweitausbildung): 09/2016 - 02/2019
Nun die Frage, kann ich die Kosten für das Studium, also ab 09/2016, schon als Werbungskosten abziehen, da diese eindeutig dem Studium zuzuordnen sind?
Leider konnte ich dazu nicht wirklich was finden.
Beste Grüße
Raphael
Ausbildung und Studium Überscheidung, ab wann Werbungskosten?
Re: Ausbildung und Studium Überscheidung, ab wann Werbungskosten?
Nein, können Sie nicht. Kosten einer Zweitausbildung können nur dann Werbungskosten sein, wenn die Erstausbildung abgeschlossen ist.
Re: Ausbildung und Studium Überscheidung, ab wann Werbungskosten?
Alles klar, schade..
Trotzdem danke für die fixe Antwort.
Trotzdem danke für die fixe Antwort.