Bin ich ESt.-pflichtig im Ausland?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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AndreaMatscha
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Bin ich ESt.-pflichtig im Ausland?

Beitrag von AndreaMatscha »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage an Euch. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen oder mich in die richtige Richtung leiten.

Situation
Ich lebe seit ueber 6 Jahren dauerhaft (mehr als 180 Tage im Jahr) im nicht-EU Ausland. Bisher hatte ich ein Gewerbe auf meinen Namen laufen und war auch noch in Deutschland gemeldet. Bis dato habe ich deswegen ganz normal meine Einkommensteuererklaerung fuer Deutschland gemacht (unbeschraenkt EST), auch wenn ich nicht meinen gewoehnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hatte.

Seit 2021 hat sich die Situation jedoch geaendert. Meine Gewerbe habe ich verkauft (von meinem Namen abgemeldet) nicht mehr und ich bin aus Deutschland behoerdlich komplett abgemeldet. Ich habe keinerlei Einkuenfte mehr in Deutschland. Danach muesste ich nicht mehr steuerpflichtig in Deutschland sein.
Der Haken ist jedoch, ich habe noch eine Immobilie auf meinen Namen. Diese verwende ich jedoch nicht selbst (kein Wohneigentum und auch kein Rueckzugsort) und ueberlasse diese kostenfrei zur Nutzung an meine Eltern. Ich erhalte also 0 EUR miteinahmen.

Die Frage ist: Bin ich auf Grund des Immobilieneigentums in Deutschland steuerpflichtig und wenn ja, beschraenkt oder unbeschraenkt?

Vielen Dank schonmal.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Bin ich ESt.-pflichtig im Ausland?

Beitrag von taxpert »

AndreaMatscha hat geschrieben: Ich lebe seit ueber 6 Jahren dauerhaft (mehr als 180 Tage im Jahr) im nicht-EU Ausland. Bisher hatte ich ein Gewerbe auf meinen Namen laufen und war auch noch in Deutschland gemeldet. Bis dato habe ich deswegen ganz normal meine Einkommensteuererklaerung fuer Deutschland gemacht (unbeschraenkt EST), auch wenn ich nicht meinen gewoehnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hatte.
Da offenbar kein Wohnsitz im steuerlichen Sinne ("reine" Meldeadresse ist kein Wohnsitz!) vorlag, stellt sich bereits hier die Frage ob nicht nur eine beschränkte Steuerpflicht vorlag oder die Möglichkeit zur erweiterten unbeschränkten Möglichkeit gegeg#ben war.
AndreaMatscha hat geschrieben: Bin ich auf Grund des Immobilieneigentums in Deutschland steuerpflichtig und wenn ja, beschraenkt oder unbeschraenkt?
Allein das Eigentum führt nicht zu einer beschränkten Steuerpflicht in D, soweit keine Einkünfte daraus erzielt werden.

taxpert
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AndreaMatscha
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Registriert: 28. Jan 2021, 17:48

Re: Bin ich ESt.-pflichtig im Ausland?

Beitrag von AndreaMatscha »

taxpert hat geschrieben: 29. Jan 2021, 08:34 Bin ich auf Grund des Immobilieneigentums in Deutschland steuerpflichtig und wenn ja, beschraenkt oder unbeschraenkt?
Allein das Eigentum führt nicht zu einer beschränkten Steuerpflicht in D, soweit keine Einkünfte daraus erzielt werden.
taxpert
Super, vielen Dank fuer Deine Hilfe. Ich entnehme daraus ich bin somit nicht steuerpflichtig in D, weder beschraenkt noch unbeschraenkt. :)
Grauburgunder
Beiträge: 13
Registriert: 23. Nov 2020, 22:45

Re: Bin ich ESt.-pflichtig im Ausland?

Beitrag von Grauburgunder »

AndreaMatscha hat geschrieben: 28. Jan 2021, 18:01 Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage an Euch. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen oder mich in die richtige Richtung leiten.

Situation
...
Der Haken ist jedoch, ich habe noch eine Immobilie auf meinen Namen. Diese verwende ich jedoch nicht selbst (kein Wohneigentum und auch kein Rueckzugsort) und ueberlasse diese kostenfrei zur Nutzung an meine Eltern. Ich erhalte also 0 EUR miteinahmen.

Die Frage ist: Bin ich auf Grund des Immobilieneigentums in Deutschland steuerpflichtig und wenn ja, beschraenkt oder unbeschraenkt?
...
taxpert hat geschrieben: 29. Jan 2021, 08:34 ...
Allein das Eigentum führt nicht zu einer beschränkten Steuerpflicht in D, soweit keine Einkünfte daraus erzielt werden.
...

Hallo, guten Abend, auch ich bin neu hier :).

Ich verstehe die Antwort nicht ganz, bzw. kann sie nicht richtig einordnen. Könnt Ihr mir auf die Sprünge helfen? Danke im Voraus.

1.
Bislang dachte ich, daß wenn man im Ausland lebt und/aber in Dtl. ein Haus/Eigentumswohnung besitzt und diese vermietet man beschränkt steuerpflichtig in Dtl. ist.
Stimmt das?

2.
Bislang dachte ich, daß wenn man im Ausland lebt und/aber in Dtl. ein Haus/Eigentumswohnung besitzt, diese nicht vermietet ist aber möbliert, sie als Rückzugsort (oder wie man das auch immer richtig betitelt) gilt und man dadurch unbeschränkt steuerpflichtig in Dtl. ist.
Stimmt das?

3.
Bislang dachte ich, daß wenn man im Ausland lebt und/aber in Dtl. ein Haus/Eigentumswohnung besitzt, diese aber einem Dritten unentgeltlich überlassen hat (geht das denn überhaupt so ganz ohne Mietvertrag, bringt das keine steuerrechtlichen Komplikationen mit sich, Thema Schenkung?), daß man in dieser Konstellation dann mit etwas Glück als nicht steuerpflichtig in Dtl. gilt.
Stimmt das?

Wäre für eine Antwort oder Diskussion sehr dankbar.

VG
Grauburgunder
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Bin ich ESt.-pflichtig im Ausland?

Beitrag von taxpert »

Grauburgunder hat geschrieben: Bislang dachte ich, daß wenn man im Ausland lebt und/aber in Dtl. ein Haus/Eigentumswohnung besitzt und diese vermietet man beschränkt steuerpflichtig in Dtl. ist.
Stimmt das?
Ja, §1 Abs.4 EStG i.V.m. §49 Abs.1 Nr. 6 EStG
Grauburgunder hat geschrieben: 2.
Bislang dachte ich, daß wenn man im Ausland lebt und/aber in Dtl. ein Haus/Eigentumswohnung besitzt, diese nicht vermietet ist aber möbliert, sie als Rückzugsort (oder wie man das auch immer richtig betitelt) gilt und man dadurch unbeschränkt steuerpflichtig in Dtl. ist.
Stimmt das?
Ja, §1 Abs.1 EStG i.V.m. §8 AO
Grauburgunder hat geschrieben: 3.
Bislang dachte ich, daß wenn man im Ausland lebt und/aber in Dtl. ein Haus/Eigentumswohnung besitzt, diese aber einem Dritten unentgeltlich überlassen hat (geht das denn überhaupt so ganz ohne Mietvertrag, bringt das keine steuerrechtlichen Komplikationen mit sich, Thema Schenkung?), daß man in dieser Konstellation dann mit etwas Glück als nicht steuerpflichtig in Dtl. gilt.
Stimmt das?
Ja, da weder Wohnsitz im Sinne §8 AO, noch inländische Einkünfte im Sinne §49 EStG vorliegen. Ob die unentgeltliche Überlassung einer Immo der ErbSt unterliegt ist letztendlich noch nie vom BFH geklärt worden. Soweit man von einer Schenkung ausgeht, wären sowohl Erwerber als auch Schenker Steuerpflichtiger, §20 ErbStG, und auch beide zur Anzeige verpflichtet, §30 Abs.1 und 2 ErbStG

taxpert
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Grauburgunder
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Re: Bin ich ESt.-pflichtig im Ausland?

Beitrag von Grauburgunder »

Danke für die Information.
Grauburgunder
Beiträge: 13
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Re: Bin ich ESt.-pflichtig im Ausland?

Beitrag von Grauburgunder »

AndreaMatscha hat geschrieben: 28. Jan 2021, 18:01 ...
Der Haken ist jedoch, ich habe noch eine Immobilie auf meinen Namen. Diese verwende ich jedoch nicht selbst (kein Wohneigentum und auch kein Rueckzugsort) und ueberlasse diese kostenfrei zur Nutzung an meine Eltern. Ich erhalte also 0 EUR miteinahmen.

Die Frage ist: Bin ich auf Grund des Immobilieneigentums in Deutschland steuerpflichtig und wenn ja, beschraenkt oder unbeschraenkt?
...

Hallo @AndreaMatscha , hallo zusammen.

ich habe eine Nachfrage/Verständnisfrage zu Deinem Posting.

Du schreibst, Du hast eine "Immobilie auf Deinem Namen", aber auch es sei "kein Wohneigentum", und dann von "Immobilienbesitz".

Verstehe ich nicht so ganz. Ich interpretiere das so, Dir gehört eine Wohnung, Du bist der Wohnungseigentümer, aber Du hast sie an Deine Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Richtig?

Und wenn man das so macht, dann ist man, laut dem weiteren Verlauf des Threads hier, in Dtl. nicht unbeschränkt und auch nicht beschränkt steuerpflichtig. Ist das wirklich so einfach? Wie dokumentierst Du ggü. den Behörden denn diese Situation (=kostenfreie Nutzungs-Überlassung an Deine Eltern), damit sie zum gewünschten Ergebnis (=keine Steuerpflicht) führt? Reicht da ein formloses Schreiben?

Danke!
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