Fahrtkosten geltend machen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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FrauRatlos
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Fahrtkosten geltend machen

Beitrag von FrauRatlos »

Hallo zsammen,

mir fehlen leider die erforderlichen Kenntnisse und vor allem die Fachbegriffe, daher hoffe ich, dass man meiner sicherlich sehr einfachen Darstellung folgen kann. :)

Ich befinde mich aktuell noch in einer Ausbildung ohne Verdienst. In den vergangenen Jahren haben wir (mein Mann und ich) in unserer gemeinsamen Steuererklärung zumindest meine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen können. Im letzten Steuerbescheid sind die nun allerdings nicht anerkannt worden. Ich habe vor Ausfertigung des Bescheids eine Bescheinigung eingereicht, aus welcher hervorgeht, an welchen konkreten Tagen ich meine Ausbildungsstätte aufgesucht habe.
Im Bescheid wird begründet, dass nicht ersichtlich ist, inwieweit Kosten entstanden sind, aus diesem Grund werde nichts erstattet. Es müssen aber doch zumindest Fahrtkosten anerkannt werden, da sich meine Fahrten aus besagter Bescheinigung deutlich ergeben?

Wie verfahren wir da jetzt am besten? Hat da jemand einen Tipp für uns?
Über Antworten würde ich mich freuen und wäre für Ratschläge dankbar.

Viele Grüße
Ines
muemmel
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Re: Fahrtkosten geltend machen

Beitrag von muemmel »

Ich befinde mich aktuell noch in einer Ausbildung ohne Verdienst. Und zwar zu welchem Beruf?
FrauRatlos
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Registriert: 26. Jan 2021, 16:23

Re: Fahrtkosten geltend machen

Beitrag von FrauRatlos »

Psychotherapeutin.
muemmel
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Re: Fahrtkosten geltend machen

Beitrag von muemmel »

Und Sie haben schon einen Beruf (das ist wichtig wegen der Abgrenzung Sonderausgaben/Werbungskosten)? Ist die Ausbildung im Übrigen gratis? Denn wenn nicht, müsste man ja auch über die Absetzung entsprechender Ausbildungskosten nachdenken...
FrauRatlos
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Re: Fahrtkosten geltend machen

Beitrag von FrauRatlos »

Ja ich habe bereits einen Beruf, den ich auch über mehrere Jahre ausgeübt habe.
In der Vergangenheit habe ich für die Ausbildung zahlen müssen, entstprechende Ausgaben habe ich bereits geltend machen können. Ich stehe nun fast vor dem Abschluss, daher geht es aktuell tatsächlich nur noch um Fahrtkosen. Diese sind in der Vergangenheit auch bereits anerkannt worden.
muemmel
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Re: Fahrtkosten geltend machen

Beitrag von muemmel »

Na, die "kleine Lösung" wäre, erstmal das Gespräch zu suchen. Fahrtkosten müssen nicht nachgewiesen werden - es heißt ja nicht umsonst "Entfernungspauschale". Insofern anrufen und höflich fragen, ob denn Zweifel bestünden, dass man an xx Tagen die Ausbildungsstätte aufgesucht hätte, die xy Kilometer vom Wohnsitz entfernt liegt. Vielleicht reicht das aus und wird dann per "schlichter Änderung" erledigt. Oder man legt halt Einspruch ein, mit der beschriebenen Begründung - man hatte an xx Tagen xy Kilometer Fahrweg zum Zwecke der nicht erstmaligen Berufsausbildung, und möchte die Entfernungspauschale dafür geltend machen.
FrauRatlos
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Re: Fahrtkosten geltend machen

Beitrag von FrauRatlos »

Dann werde ich mich mal mit meinem Mann beraten und überlegen wie wir da vorgehen können.
Ganz lieben Dank auf jeden Fall schonmal für die rasend schnelle Reaktion auf meinen Beitrag. :)
FrauRatlos
Beiträge: 7
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Re: Fahrtkosten geltend machen

Beitrag von FrauRatlos »

Da die Infos und Tipps hier sehr hilfreich waren, möchte ich nun gerne noch eine weitere Frage anfügen.

Es geht um die Frage nach Berechnung der einfachen Fahrtstrecke oder Hin- und Rückfahrt.
Ich hatte bereits geschrieben, dass meine Frage sich auf die Fahrtkosten zu meiner Ausbildungsstätte beziehen.
Im ersten Beruf bin ich angstellt, dort derzeit aber in Elternzeit.
Während der Elternzeit habe ich an einem anderen Ort, völlig unabhängig vom ersten Arbeitgeber, die Ausbildung fortgesetzt und entsprechende Fahrtkosten wie bereits beschrieben in der Steuererklärung angegeben.
In meinem Verständnis handelt es sich bei meiner Ausbildungsstätte damit ja aber um meine nicht erste Arbeitsstätte und damit sollte Hin- und Rückfahrt geltend gemacht werden können.
Kann mir da jemand helfen? Liege ich da falsch?

Vielen Dank und liebe Grüße
Ines
muemmel
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Re: Fahrtkosten geltend machen

Beitrag von muemmel »

Liege ich da falsch? Ich denke schon - Sie haben ja keine anderweitige eT. Insofern dürfte wie z. B. bei Studenten die Ausbildungsstätte die eT sein. Im Übrigen könnten Sie mal erwähnen, ob Sie nun eigentlich Einspruch eingelegt haben - wenn nicht, ist die Frist ja inzwischen ohnehin verstrichen...
FrauRatlos
Beiträge: 7
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Re: Fahrtkosten geltend machen

Beitrag von FrauRatlos »

Das bedeutet ich muss die erste Tätigkeitsstätte aktiv aufsuchen? Also es gibt ja eine erste Tätigkeitsstätte in Form eines Angestelltenverhältnisses, aktuell befinde ich mich dort in Elternzeit.
Die Ausbildung wäre damit ja im Grunde die zweite Tätigkeitsstätte, die ich aufgesucht habe.

Ich habe Einspruch eingelegt, dank der Tipps die ich hier erhalten habe erfolgreich.
:)
muemmel
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Re: Fahrtkosten geltend machen

Beitrag von muemmel »

Das bedeutet ich muss die erste Tätigkeitsstätte aktiv aufsuchen? Ja. Siehe hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/auswirkungen-einer-fortbildung-auf-die-entgeltabrechnung-52-bildungseinrichtung-problem-der-ersten-taetigkeitsstaette_idesk_PI42323_HI3449510.html
FrauRatlos
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Re: Fahrtkosten geltend machen

Beitrag von FrauRatlos »

Ganz lieben Dank!
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