Veranlagung bei sehr hohem Einkommen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Kugelstein
Beiträge: 3
Registriert: 25. Jan 2021, 16:05

Veranlagung bei sehr hohem Einkommen

Beitrag von Kugelstein »

Hi,

ich bin seit einigen Jahren bei einem Aktienunternehmen, dessen Aktien so explodiert sind, dass meine RSUs (Aktienpakete, die nach und nach ausbezahlt werden) mein Gehalt mehr als verdoppelt haben.

Meine Frau war bis 08/2020 berufstätige Beamtin. Brutto 30.000€. Nun ist sie 2 Jahre in Elternzeit.
Ich habe in 2020 180.000€ brutto verdient. in 2021 werden es 220.000€

Um keine Nachzahlungen zahlen zu müssen waren wir 4/4. Ich erwarte auch keine wirkliche Erstattung, aber lasse mich da gere überraschen.

Nun würde ich gerne wissen, ob ich in die 3 wechseln soll in 2021, da wir ja für 2021 keine Steuererklärung abgeben müssten, oder sehe ich das falsch?

Ich habe einige online Rechner gequält, aber es sieht so aus als würde ich in einer 3/5 Kombi heftige Nachzahlung leisten müssten bei einer Steuererklärung.

Bin für jede Hilfe dankbar.

Gruss

Andi
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Veranlagung bei sehr hohem Einkommen

Beitrag von muemmel »

Eine Steuererklärung muss schon wegen des Elterngeldes abgegeben werden. Wenn die EZ 08/20 begonnen hat, wird ja auch 2021 Elterngeld bezogen.
Kugelstein
Beiträge: 3
Registriert: 25. Jan 2021, 16:05

Re: Veranlagung bei sehr hohem Einkommen

Beitrag von Kugelstein »

Stimmt, das geht ja in die Progression ein...

Also wenn meine Frau kein Elterngeld beziehen würde, dann wäre es eine gute Idee in Klasse 3 zu wechseln?

Gruss

Andi
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Veranlagung bei sehr hohem Einkommen

Beitrag von muemmel »

Ich rechne das jetzt nicht durch. Aber wenn nur einer arbeitet und der andere Partner kriegt weder Lohnersatzleistungen, noch hat er sonstige Einkünfte, dann muss in der Tat trotz 3/5 keine Steuererklärung abgegeben werden.
Kugelstein
Beiträge: 3
Registriert: 25. Jan 2021, 16:05

Re: Veranlagung bei sehr hohem Einkommen

Beitrag von Kugelstein »

Danke schön.

Ist ja dann erst für 2022 sinnvoll.

Ich müsste mir dieses Jahr ausrechnen lassen beim Steuerberater was sich mehr lohnt.

1. Steuerklasse 3
2. Steuerklasse 4 und alles absetzen was einem guten Steuerberater so einfällt
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