Sind Werbungskosten als Verlustvortrag nur bis zum ersten Gehaltsjahr "sammelbar"?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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jusaca
Beiträge: 3
Registriert: 24. Jan 2021, 15:11

Sind Werbungskosten als Verlustvortrag nur bis zum ersten Gehaltsjahr "sammelbar"?

Beitrag von jusaca »

Ich habe als Student nie eine Steuererklärung abgegeben und bin jetzt seit Mitte letztem Oktober am Arbeiten. Im Jahr 2020 habe ich also nur 2,5 Monate gearbeitet (und entsprechend Steuern gezahlt). Wenn ich jetzt meine Steuererklärung für 2020 abgebe, sollte ich ja, da ich unter dem Freibetrag geblieben bin) sämtliche Steuern zurückerstattet bekommen.

Daher habe ich mir die Frage gestellt, ob es für mich überhaupt Sinn ergibt, die Steuererklärung für die Jahre davor einzureichen? In den Jahren davor habe ich keine Steuern bezahlt, kann also auch keine Rückerstattung erhalten. Ich könnte lediglich mit Werbungskosten einen Verlustvortrag beantragen, nicht wahr?
Aber da ich ja für 2020 so oder so alle Steuern zurückerstattet bekommen sollte, wird mir der Verlustvortrag nicht viel bringen, oder? Oder wird der Verlustvortrag der Jahre davor auch ins Jahr 2021 mitgenommen und kann dann für die nächste Steuererklärung in Anspruch genommen werden?

Viele Grüße
jusaca
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Sind Werbungskosten als Verlustvortrag nur bis zum ersten Gehaltsjahr "sammelbar"?

Beitrag von muemmel »

Ich weiss ja nicht, wie hoch nun der Verlust ist, den Sie da vortragen wollen, aber er es klingt schon sehr nach dem klassischen Fall, in dem der Verlustvortrag nichts bringt...
jusaca
Beiträge: 3
Registriert: 24. Jan 2021, 15:11

Re: Sind Werbungskosten als Verlustvortrag nur bis zum ersten Gehaltsjahr "sammelbar"?

Beitrag von jusaca »

Ich habe nur gelesen, dass das Einreichen einer Steuererklärung als Student sehr lohenswert sei, um über Werbungskosten ausreichend Verlustvortrag anzusammeln, um im ersten Arbeitsjahr alle Steuern erstattet zu bekommen. Ich weiß aber nicht, um was für Beträge es sich dabei handelt.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Sind Werbungskosten als Verlustvortrag nur bis zum ersten Gehaltsjahr "sammelbar"?

Beitrag von muemmel »

Ja, das wird im Netz oft erwähnt. Dass das oft schief geht, wird seltener erwähnt. Und Sie sind geradezu der "Klassiker" - wenn Sie ohnehin alles wiederkriegen, hilft auch kein Verlustvortrag: Mehr als alles kann man nicht erstattet kriegen.
jusaca
Beiträge: 3
Registriert: 24. Jan 2021, 15:11

Re: Sind Werbungskosten als Verlustvortrag nur bis zum ersten Gehaltsjahr "sammelbar"?

Beitrag von jusaca »

Alles klar, ich hab es ja fast vermutet. Dann beginne ich erst mit dem Jahr 2020.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
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