Nachtschichtzulagen im Gesamtbrutto; Kirchenaustritt während des Jahres

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mayerto
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Nachtschichtzulagen im Gesamtbrutto; Kirchenaustritt während des Jahres

Beitrag von mayerto »

Moin,
leider muss ich, da ich letztes Jahr Kurzarbeitergeld bezogen habe, auch eine Steuererklärung machen. Um mich mit dem Prinzip und mit Elster vertraut zu machen, habe ich einfach mal meine Daten eingegeben, welche ich für 2019 noch abgeheftet habe.

Ich habe also die Angaben zum Arbeitslohn, so wie in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, eingegeben und noch die Fahrtkosten und Kosten für Arbeitskleidung eingebracht. Ansonsten habe ich keinerlei Angaben zu machen (nicht, das ich wüsste zumindest; keine Kinder, ledig)

Nun zum eigentlichen Thema: Ich arbeite in der Dauernachtschicht und die (steuerfreien) Nachtschichtzulagen werden auf das Gesamtbrutto angerechnet, dementsprechend steht der Gesamtbetrag auch in der Lohnsteuerbescheinigung. Wenn ich nun die Daten aus selbiger eingebe und das ganze von Elster prüfen lasse, merkt Elster natürlich, dass das Verhältnis Brutto <-> gezahlte Lohnsteuer vorne und hinten nicht passt. Laut Elster müsste ich also knapp 5500€ nachzahlen. Wenn ich nur das (grob überschlagene) Brutto OHNE Zulagen eingebe, würde ich auf eine Rückzahlung von etwas über 1000€ kommen (wieso auch immer soviel, Fahrt+Kleidungskosten waren knapp 400€)?

Habe ich was übersehen oder mache ich was falsch? Habe dazu bisher noch keine Antwort gefunden und von den Kollegen weiß auch keiner was, die machen selber seit Jahren/Jahrzehnten keine Steuererklärung. Kann/muss ich einfach selber das Gesamtbrutto ohne Zulagen ausrechnen und angeben, obwohl es in der Bescheinigung anders steht?

Zweite Frage: Ich bin 01/2019 aus der Kirche ausgetreten, habe also nur im Januar Kirchensteuer bezahlt. Wie und wo muss ich das überall angeben?

Vielen Dank im voraus für die Hilfe!
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Nachtschichtzulagen im Gesamtbrutto; Kirchenaustritt während des Jahres

Beitrag von muemmel »

In der Lohnsteuerbescheinigung muss auch ein Steuerbrutto stehen, welches dann deutlich niedriger als das Gesamtbrutto ist. Dieses tragen Sie ein.
Zur Kirchensteuer: Sie tragen gar nichts ein - Sie waren ja 2020 nicht mehr in der Kirche. Allerdings haben Sie in der Vergangenheit reichlich Geld verschenkt - die Kirchensteuer ist ähnlich wie eine Spende steuerlich absetzbar. Nur muss man dafür eine Steuererklärung machen - das ginge jetzt noch bis 2017. Für die Jahre davor ist die Erstattung futsch...
Fahrt- und Kleidungskosten können Sie übrigens knicken, wenn Sie da insgesamt nicht auf mehr als 1.000 Euro kommen (d. h., Sie brauchen die dann nicht angeben) - 1.000 Euro Werbungskosten werden nämlich automatisch berücksichtigt (Werbungskostenpauschale).
mayerto
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Re: Nachtschichtzulagen im Gesamtbrutto; Kirchenaustritt während des Jahres

Beitrag von mayerto »

Moin und vielen Dank für die Antwort.

Ich habe heute noch einmal ausgiebig recherchiert und bin dabei auf einige Sachen gestoßen die ich sehr wahrscheinlich falsch verstanden habe.

Zuerst einmal ist das Brutto in der Lohnsteuerbescheinigung das Steuerbrutto. Mit den Betrieblichen Sonderzahlungen wie Gewinnbeteiligung, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ist der Unterschied (größtenteils) erklärt, dort werde ich nochmal genau nachrechnen müssen. Nach einem groben, erstem

Warum Elster mir so eine hohe Nachzahlung anzeigt ist vorerst auch erklärt, wobei ich da noch nicht ganz durchgestiegen bin.

Bei Elster würde ich eine Einkommenssteuererklärung abschicken. Nach der Einkommenssteuertabelle von 2019 müsste ich entsprechend meinem Gehalt abzüglich der 1000€ Pauschale ca. 16500€ Einkommenssteuer zahlen. Nach der Lohnsteuerertabelle müsste ich auf etwa 12000€ kommen (wurde auch so bezahlt laut Lohnsteuerbescheinigung), wodurch der Unterschied von 4500€ erklärt ist (im ersten Post fälschlicherweise mit 5500€ angegeben).

Da ich als kompletter Laie keine Ahnung habe und mich erst einarbeiten muss, habe ich Elster für eine gute Lösung gehalten. Wie sich rausstellt, bzw. wie ich jetzt vermute, scheint es als müsste ich nur eine Lohnsteuererklärung und keine Einkommenssteuererklärung einreichen. Entsprechend dieser Annahme würde auch eine Erstattung von etwa 250€ im Raum stehen, mit denselben Angaben in einem anderen online tool zur Steuererklärung. Klingt für mich auch grundsätzlich erstmal logischer.

Aktuell muss ich noch ausarbeiten wie ich die Jahre 2017+2018 meine Technikerfortbildung einbringe, da ich den Erlass von der KfW durch das Meister-bafög mit einbeziehen muss. Alles in allem wird der Gang zur Lohnsteuerhilfe vermutlich unumgänglich, vor allem wenn ich die Jahre 2017-2019 ebenfalls einreichen möchte (sollte sich das rechnen).
Trofeo
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Registriert: 15. Nov 2020, 18:52

Re: Nachtschichtzulagen im Gesamtbrutto; Kirchenaustritt während des Jahres

Beitrag von Trofeo »

Hast Du denn die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt? Denn das zu versteuernde Einkommen ist ja nicht identisch mit der Summe der Einkünfte.
mayerto
Beiträge: 4
Registriert: 22. Jan 2021, 02:43

Re: Nachtschichtzulagen im Gesamtbrutto; Kirchenaustritt während des Jahres

Beitrag von mayerto »

Trofeo hat geschrieben: 22. Jan 2021, 21:50 Hast Du denn die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt? Denn das zu versteuernde Einkommen ist ja nicht identisch mit der Summe der Einkünfte.
Ah, nein habe ich tatsächlich nicht. Danke für den Tipp, danach kommt es sogar fast hin mit dem was ich auf anderen Seiten errechnet habe.
reckoner
Beiträge: 1038
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Nachtschichtzulagen im Gesamtbrutto; Kirchenaustritt während des Jahres

Beitrag von reckoner »

Hallo,

bitte nicht die Lohnsteuertabelle mit der Einkommensteuertabelle vergleichen oder gar gleichsetzen, die sind anders aufgebaut. Für dich ist nur die Einkommensteuertabelle interessant.
Der von dir gefundene Unterschied von 4.500 Euro kann auch nicht den von dir angenommenen Grund haben (sondern etwa die fehlende Anlage Vorsorgeaufwand - wobei 4.500 Euro Steuerdifferenz da auch nicht so ganz passt).

Und eine Lohnsteuererklärung kannst du auch nicht einreichen, die gibt es (für dich) nämlich gar nicht.

Stefan
mayerto
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Registriert: 22. Jan 2021, 02:43

Re: Nachtschichtzulagen im Gesamtbrutto; Kirchenaustritt während des Jahres

Beitrag von mayerto »

Moin,
ja, bin da im Laufe der Nacht auch langsam mehr hintergekommen.

Die fehlende Anlage Vorsorgeaufwand hat die Differenz im Grunde bis auf 40€ ausgeglichen, die ich für 2019 noch nachzahlen müsste (ohne Angabe der Kirchensteuer bzw. dem Austritt nach Januar; Austritt unter dem Jahr kann Elster wohl nicht verarbeiten, mit dem Austritt und der gezahlten Kirchensteuer angegeben müsste ich lt. Elster etwas über 1000€ nachzahlen).

Das die 4500€ ziemlich genau der Unterschied zwischen Lohn- und Einkommenssteuertabelle waren ist vermutlich einfach nur Zufall, weshalb ich gedacht habe das die Einkommenssteuererklärung bzw. Tabelle falsch für meine Steuererklärung wäre. Hat sich ja nun aber geklärt :)
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Nachtschichtzulagen im Gesamtbrutto; Kirchenaustritt während des Jahres

Beitrag von muemmel »

Irgendwie wird das immer wirrer - durch gezahlte Kirchensteuer kann eine Nachzahlung nicht steigen, bloss sinken.
reckoner
Beiträge: 1038
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Nachtschichtzulagen im Gesamtbrutto; Kirchenaustritt während des Jahres

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Austritt unter dem Jahr kann Elster wohl nicht verarbeiten,
Eigentlich sollte Elster das können.
Irgendwie wird das immer wirrer - durch gezahlte Kirchensteuer kann eine Nachzahlung nicht steigen, bloss sinken.
Nein, muemmel, das stimmt so pauschal nicht.
Beispiel: Austritt im Januar, daher 1/12 der Jahres kirchensteuerpflichtig. Wenn nun im Januar sehr wenig oder gar nichts verdient wurde und damit auch wenig Kirchensteuer abgeführt wurde, ja dann muss man nachzahlen.
Aber 1.000 Euro für nur einen Monat sind schon ganz schön happig ...

Stefan
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