Guten Morgen,
die Qual der Wahl, welche Steuerklasse sollte man in unserem Fall wählen?
Mein Lebensgefährte ist Selbstständig und hat monatl. einen ungefähren Gewinn von ~ 2000 - 2500 € er hat 4 Kinder wovon vor seiner Selbsständigkeit 2 auf seiner Karte waren.
Ich bin im Angestelltenverhältnis und liege Brutte bei 2000 € im Monat. Bislang habe ich Lst-Kl I mit einem Kind.
Was würden Sie uns empfhelen, welche Klasse wir im Fall einer Heirat wählen sollen.
Danke im Voraus für Ihre Hilfe.
Welche Steuerklasse bei Angestellt + Selbstständig?
Re: Welche Steuerklasse bei Angestellt + Selbstständig?
Da gibt es nichts zu empfehlen.
In diesem Fall muss der auf Lohnsteuerkarte Beschäftigte Steuerklasse III nehmen, der Selbständige braucht keine.
So stehts im Gesetz.
In diesem Fall muss der auf Lohnsteuerkarte Beschäftigte Steuerklasse III nehmen, der Selbständige braucht keine.
So stehts im Gesetz.
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- Registriert: 30. Mär 2010, 23:39
Re: Welche Steuerklasse bei Angestellt + Selbstständig?
Hallo,
da Ihr beide fast gleich viel verdient, empfehle ich die Steuerklassenwahl IV/IV.
Die Ansicht meines Vorschreibers kann ich nicht teilen. Die Steuerklassenwahl bei Verheirateten ist frei wählbar.
Die Nennung eines Gesetzes, das etwas anderes besagt, sehe ich mit Interesse entgegen.
Gruß Thomas
da Ihr beide fast gleich viel verdient, empfehle ich die Steuerklassenwahl IV/IV.
Die Ansicht meines Vorschreibers kann ich nicht teilen. Die Steuerklassenwahl bei Verheirateten ist frei wählbar.
Die Nennung eines Gesetzes, das etwas anderes besagt, sehe ich mit Interesse entgegen.
Gruß Thomas
Re: Welche Steuerklasse bei Angestellt + Selbstständig?
Tja Thomas,
du stellst hier Behauptungen auf, die auf den ersten Blick schon falsch sind.
Ein Selbständiger hat nämlich mangels einer Lohnsteuerkarte keine Steuerklasse.
Und das Gesetz nenne ich dir gerne:
§ 38b Nr. 3 Buchstabe a) Doppelbuchstabe aa) EStG.
Hier zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
du stellst hier Behauptungen auf, die auf den ersten Blick schon falsch sind.
Ein Selbständiger hat nämlich mangels einer Lohnsteuerkarte keine Steuerklasse.
Und das Gesetz nenne ich dir gerne:
§ 38b Nr. 3 Buchstabe a) Doppelbuchstabe aa) EStG.
Hier zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
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