Hallo zusammen,
bin gerade an meiner Steuererklärung für das Jahr 2020. Komme allerdings nicht mehr weiter, und hoffe, dass mir jemand behilflich sein kann.
Ich erläutere mal meine Problematik.
Mein Arbeitgeber hat im Februar 2020 Insolvenz angemeldet. Für die Monate Februar, März und April habe ich somit Insolvenzgeld erhalten.
Nun habe ich für das Jahr 2020 zwei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen erhalten.
Die erste für den Zeitraum vom 01.01.2020-30.04.2020 und die zweite für den Zeitraum vom 01.05.2020-31.12.2020. Soweit so gut.
In der elektronischen Lohnsteuerklärung für den Zeitraum vom 01.01.2020-30.04.2020 ist unter dem Bruttoarbeitslohn (Zeile 3) lediglich mein Lohn aus dem Monat Januar angegeben. In den Zeilen 4, 5 und 6 sind die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus Dem Monat Januar angegeben.
Die Beiträge zur RV, KV, PV und AV sind für den kompletten Zeitraum vom 01.01.2020-30.04.2020 angegeben.
Ist das korrekt so?