Ausländischer Arbeitgeber / Beantragung auf deutschen Aufenthaltstitel

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Lellel
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Registriert: 31. Dez 2020, 09:33

Ausländischer Arbeitgeber / Beantragung auf deutschen Aufenthaltstitel

Beitrag von Lellel »

Liebes Forum,


ich versuche mein Glück einfach mal hier da ich bisher leider noch keine endgültige Antwort zu unserem Fall gefunden habe. Auch nach einem Besuch bei einem Steuerberater für Internationales Steuerrecht war ich leider nicht viel schlauer.

Zu unserem Hintergrund:

Ich bin Deutscher, meine Frau lebt seit 13 Jahren in Singapur als "Permanent resident" mit einem Philippinischem Pass. Im Oktober sind wir mit einem "Familienzusammenführungsvisum" nach Deutschland gezogen.

Momentan hat Sie also ein befristetes Visum bis Juni 2021 was ab dann aber zu einem "Deutschen Aufenthaltstitel" (ab April 2021) umgewandelt wird der mindestens 1 Jahr gültig ist (Je nach Fall)

Meine Frau arbeitet für eine Singapurische Firma von Deutschland aus im home office, ist also Vollzeit beschäftigt. Sobald der Aufenthalts Titel genehmigt ist würde Sie sich gerne als Freiberuflerin anmelden.

Meine Fragen wären
1) Muss meine Frau während dieser Übergangszeit in Deutschland Steuer zahlen (Da sie ja schon in Singapur Steuern zahlt)?

„Nach den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen steht das Besteuerungsrecht der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in der Regel dem Tätigkeitsstaat zu. Hiervon wird abgewichen, wenn sich der Arbeitnehmer nicht länger als 183 Tage im Steuerjahr bzw. Kalenderjahr im Tätigkeitsstaat aufhält.”

Würde diese Regelung auf sie zutreffen?

2) Laut Gesetz ist meine Frau ohne Aufenthalts Titel nicht erlaubt Erwerbstätig zu sein in Deutschland - Kann Sie bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels unter meiner Krankenversicherung versichert sein? (Die Frage ist vielleicht unpassend in einem Steuerforum aber vielleicht hat ja jemand eine Antwort darauf)

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten und wäre sehr froh, wenn ich hier etwas Klarheit bekommen könnte.
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