Zusammenveranlagung nach Heirat: Selbständig & Arbeitnehmerin

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Johannis G.
Beiträge: 8
Registriert: 4. Nov 2020, 00:44

Zusammenveranlagung nach Heirat: Selbständig & Arbeitnehmerin

Beitrag von Johannis G. »

Hallo,

zunächst bitte ich um Entschuldigung, falls sich meine Frage mit bereits hier gestellten Fragen überschneidet, aber meine Frage ist recht spezifisch.

Zum Sachverhalt: Im März haben meine Frau und ich geheiratet. Ich bin als Einzelunternehmer selbständig mit durchnittlichem Jahresgehalt. Meine Frau war bisher nicht berufstätig, wird aber am kommenden Montag einen Mini-Job auf 450 € Basis beginnen. Im nächsten Jahr wird sie dann ggf. eine Vollzeit-Festanstellung höherem Gehalt suchen.

Von Amts wegen, wurden uns ja die Steuerklassen 4/4 zugewiesen. Als Selbständiger gilt für mich aber - soweit ich informiert bin - keine Steuerklasse, strenggenommen. Bis zu meiner Heirat im März wurde ich als Lediger Einzeln veranlagt (also quasi Steuerklasse 1).

Daher meine Fragen:

1. Da meine Frau bis Ende des Jahres nur ca. 1,5 Monatsgehälter auf 450 € Mini-Job Basis erhalten wird, macht es Sinn einen Antrag auf Kombination 3/5 zu stellen? Oder ist vielleicht die Kombinaton 4/4 die bessere Wahl?

2. Falls ja, bis wann müsste solch ein Antrag gestellt werden, um für dieses Jahr in Betracht zu kommen? Und müssen wir diesen Antrag selbst stellen oder macht dies der Arbeitgeber meiner Frau?

3. Macht es einen Unterschied in Bezug auf die Steuerlast für 2020, dass wir im März geheiratet haben, also kein volles Kalanderjahr?

4. Da meine Frau höchstwahrscheinlich im kommenden Jahr eine Vollzeit-Festanstellung mit besserem Jahresgehalt, jeoch etwas geringer als ich, annehmen wird, welche Steuerklasse würde dann für uns Sinn machen?

Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zusammenveranlagung nach Heirat: Selbständig & Arbeitnehmerin

Beitrag von muemmel »

1. Nein, es macht keinen Sinn - weder bei Selbständigen noch bei Minijobbern gibt es Steuerklassen.
2. Den Antrag stellt man immer für die Zukunft und man tut es selbst.
3. Nein.
4. 4/4.
Johannis G.
Beiträge: 8
Registriert: 4. Nov 2020, 00:44

Re: Zusammenveranlagung nach Heirat: Selbständig & Arbeitnehmerin

Beitrag von Johannis G. »

Besten Dank für Ihre Antwort.

Noch eine Nachfrage zum Punkt:
muemmel hat geschrieben: 2. Den Antrag stellt man immer für die Zukunft und man tut es selbst.
Sie schreiben "Für die Zukunft". Würde das heißen, dass ich bis spätesten Ende 2020 wissen muss, wie meine die steuerliche Situation fü mich und meine Frau 2021 aussehen wird, um einen Antrag auf 2/5 zu stellen? Denn momentan ist das noch nicht abzusehen. Eines ist sicher: ich werde 2021 weiterhin selbständig sein und meine Frau wird in einem Angestelltenverhältnis arbeiten.

Besten Dank!
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zusammenveranlagung nach Heirat: Selbständig & Arbeitnehmerin

Beitrag von muemmel »

Nein, das heißt es nicht. "Für die Zukunft" heißt - es wirkt immer ab dem Folgemonat. Aber Sie müssen das nicht am Jahresanfang machen.
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