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Auslandseinkünfte

Verfasst: 26. Okt 2020, 16:31
von Fozzy15
Hi,
Aus Beteiligungen habe ich Einkünfte aus den USA. Jetzt sind negative ordentliche und positive a.o. Erträge angefallen. Die a.o. Erträge sind nur mit 1/5 steuerpflichtig, bzw. Dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Werden die a.o. Erst gefünftelt und dann mit den negativen ordentlichen verrechnet, oder werden sie brutto verrechnet und der Rest mit 1/5 nach § 32b versteuert?