Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen geringer laut Bescheid

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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zoolook
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Registriert: 19. Okt 2020, 18:12

Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen geringer laut Bescheid

Beitrag von zoolook »

Hallo,

nehmen wir einen Fall an, in dem der Betroffene zu seinem Einkommensteuerbescheid ein weiteres Dokument erhält, in dem ein Vergleich zwischen den Daten laut Erklärung und den Daten laut Bescheid angestellt wird.

Aus diesem Vergleich geht hervor, dass der Betroffene ca. 15000 Euro abzugsfähige Sonderausgaben angegeben hat, laut Bescheid aber nur knapp 9000 Euro anerkannt werden.

Im Steuerbescheid selbst wird dann deutlich, dass man anstelle von knapp 18000 Euro Altersvorsorgeaufwendungen (laut Erklärung) nur knapp 12000 Euro anerkannt/verwendet hat.

Im weiteren Text des Bescheids wird gesagt: "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zu Basiskranken- und gesetztlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich."

Die Veranlagung erfolgt gemeinsam mit der Ehefrau, für die aber keine Anlage AV abgegeben wurde.

Jetzt ist dem Betroffenen Folgendes nicht klar:
  • Hat er etwas falsch veranlagt, was den vorhandenen Unterlagen (z.B. elektronische Lohnsteuerbesch.) widersprach? Wo in seiner Erklärung muss der Betroffene schauen, um die Summe der angegebenen abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen selbt ermitteln zu können?
  • Wurde irgendeine Obergrenze erreicht, so dass nicht alle veranlagten abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden können? Ist die Grenze nicht viel höher?
  • Spielt es eine Rolle, dass die Frau keine Anlage AV abgegeben hat?
Besten Dank!
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