Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wegzug ins Ausland
Verfasst: 16. Okt 2020, 16:58
Ich suche nach einem Weg, meine unbeschränkte Steuerpflicht bei einem Wegzug ins Ausland aufrechtzuerhalten.
Ich werde in Deutschland noch zwei Wohnungen haben, die aber beide vermietet sind. Über eine Wohnung zur Eigennutzung werde ich im Inland nicht mehr verfügen. Ich möchte meinen Wohnsitz auch abmelden, um den hohen Krankversicherungskosten zu entgehen (privat versichert). Auch die Rundfunkgebühren möchte ich ungern weiterbezahlen.
Da ich außer Kapitaleinkünften (Depot bei ausländischer Bank) im Ausland nicht über Einkommen verfügen werde, käme grundsätzlich ein Antrag gemäß § 1 Abs. 3 EStG in Betracht. Da bräuchte ich aber eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde gemäß Satz 5 der Vorschrift. Das wird kompliziert, da ich während eines Jahres sicher auch in verschiedenen Ländern sein werde. Außerdem ist nicht bei jedem Land damit zu rechnen, dass es die Bescheinigung ausstellt (eins der Länder ist Russland). Letztlich könnten die Kapitaleinkünfte auch über dem Grundfreibetrag liegen, weshalb der Antrag dann ggf. an § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG scheitert.
Könnte man nicht argumentieren, dass ich trotz der Aufgabe der Wohnung noch meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habe? Letztlich werde ich zwei Jahre lang keinen einzigen Tag in Deutschland sein, aber erstens kontrolliert das keiner und zweitens sprechen mit deutscher Staatsbürgerschaft, deutschem Hochschulabschluss und zwei Immobilien hier ja einige Punkte dafür, dass ich hier noch einen Koffer stehen hab.
Man sollte ja meinen, dass das Finanzamt nichts dagegen haben sollte, mich als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln. Aber als ich mich das letzte Mal abgemeldet habe, hat das Finanzamt gleich den Zugriff meines Arbeitgebers, bei dem ich noch zwei Monate Resturlaub abgefeiert habe, auf die Steuerdaten gesperrt. Das letzte Gehalt bekam ich dann nach Steuerklasse 6.
Ich werde in Deutschland noch zwei Wohnungen haben, die aber beide vermietet sind. Über eine Wohnung zur Eigennutzung werde ich im Inland nicht mehr verfügen. Ich möchte meinen Wohnsitz auch abmelden, um den hohen Krankversicherungskosten zu entgehen (privat versichert). Auch die Rundfunkgebühren möchte ich ungern weiterbezahlen.
Da ich außer Kapitaleinkünften (Depot bei ausländischer Bank) im Ausland nicht über Einkommen verfügen werde, käme grundsätzlich ein Antrag gemäß § 1 Abs. 3 EStG in Betracht. Da bräuchte ich aber eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde gemäß Satz 5 der Vorschrift. Das wird kompliziert, da ich während eines Jahres sicher auch in verschiedenen Ländern sein werde. Außerdem ist nicht bei jedem Land damit zu rechnen, dass es die Bescheinigung ausstellt (eins der Länder ist Russland). Letztlich könnten die Kapitaleinkünfte auch über dem Grundfreibetrag liegen, weshalb der Antrag dann ggf. an § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG scheitert.
Könnte man nicht argumentieren, dass ich trotz der Aufgabe der Wohnung noch meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habe? Letztlich werde ich zwei Jahre lang keinen einzigen Tag in Deutschland sein, aber erstens kontrolliert das keiner und zweitens sprechen mit deutscher Staatsbürgerschaft, deutschem Hochschulabschluss und zwei Immobilien hier ja einige Punkte dafür, dass ich hier noch einen Koffer stehen hab.
Man sollte ja meinen, dass das Finanzamt nichts dagegen haben sollte, mich als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln. Aber als ich mich das letzte Mal abgemeldet habe, hat das Finanzamt gleich den Zugriff meines Arbeitgebers, bei dem ich noch zwei Monate Resturlaub abgefeiert habe, auf die Steuerdaten gesperrt. Das letzte Gehalt bekam ich dann nach Steuerklasse 6.