Einkommenssteuer Nachzahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mbor
Beiträge: 1
Registriert: 11. Jan 2011, 13:00

Einkommenssteuer Nachzahlung

Beitrag von mbor »

Hallo Zusammen,

vieleicht kann mir jemand behilflich sein und mir bei einigen Fragen weiterhelfen.

Ich habe heute vom Finanzamt einen Steuerbescheid für 2009 bekommen und soll insgesamt knapp 1200 € für 2009 nachzahlen. Davon 350 € Versäumniszuschlag. Ich werde mit meiner Frau zusammen veranlagt, wir sind beide Berufstätig, ich habe Steuerklasse 3, meine Frau 5. Wir haben weder Nebeneinkünfte noch irgendwelche Freibeträge eingetragen. Und da wir keine Kosten absetzten können, machen wir bislang nie eine Einkommensteuer-Erklärung. Schon für 2008 musste ich ca. 700 € nachzahlen, aber zumindest keinen Versäumniszuschlag.
Ausserdem sollen wir nun alle 3 Monate 360 € vorrauszahlen.
Nun ergeben sich für mich folgende Fragen:

1) Ich hatte es bislang so verstanden, dass das Finanzamt monatlich soviel Steuern einbehält, dass es eigentlich nicht zu Nachzahlungen kommt. Wie kann es trotzdem dazu kommen?

2) Warum kann es zu der Vorrauszahlung kommen? Müssten denn die monatlichen Lohnsteuerabgaben nicht ausreichen bzw. automatisch vom Finanzamt höher angesetzt werden?

3) Wieso muss ich plötzlich einen Versäumniszuschlag zahlen, bislang hat uns das Finanzamt nicht geschrieben, dass wir für 2009 eine Erklärung abgeben müssen?

4) Macht es Sinn bzw. kann man dagegen Einspruch erheben? Wie ich schon bereits oben geschrieben hatte, haben wir keine wirklich höheren Werbungskosten als die schon pauschal vom Finanzamt abgezogegen Kosten.

Mit Dank für Antworten,
Grß Martin.
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Einkommenssteuer Nachzahlung

Beitrag von Petz »

1. Bei Steuerklasse III / V muss man meistens nachzahlen.

2. Vorauszahlungen muss man meist bei Nachzahlungen zahlen.

3. Das Ding heißt Verspätungszuschlag. Es steht im Gesetz, dass man bei III / V eine Steuererklärung abgeben muss, deswegen braucht das Finanzamt nicht extra auffordern.

4. nö, was soll falsch sein ?

5. Will man Nachzahlungen vermeiden, muss eben auf IV / IV wechseln oder auf IV mit Faktorverfahren.

6. Man kann Einspruch gegen den Verspätungszuschlag einlegen. Vielleicht hebt das FA den auf oder verringert den zumindest.
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