Seite 1 von 1

Werden Kosten seitens der nicht arbeitenden Ehefrau berücksichtigt?

Verfasst: 9. Sep 2020, 16:33
von Marnel
Hallo zusammen,

wenn man zusammen veranlagt wird, die Frau nicht arbeitet, und Kosten verursacht, z.B. ein Sprachkurs (zählt ein Integrationskurs als Werbekosten?) oder medizinische Ausgaben, handwerkliche Ausgaben, werden diese Kosten vom Bruttolohn des Ehemannes, der arbeitet, abgezogen oder nicht?

Danke

Re: Werden Kosten seitens der nicht arbeitenden Ehefrau berücksichtigt?

Verfasst: 9. Sep 2020, 17:54
von muemmel
Kosten für den Integrationskurs können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, sofern der Kurs verpflichtend war, ebenso medizinische Behandlungen. Das heißt praktisch, man muss erst mal die zumutbare Belastung überschreiten - das wären bei einem kinderlosen Ehepaar mit 30.000 Euro Jahreseinkommen schon mal ca. 1.350 Euro. "Handwerkliche Ausgaben" sollen vermutliche haushaltsnahe Handwerkerleistungen sein - da wäre es wohl am Einfachsten, wenn die der Gatte bezahlt (man wohnt doch vermutlich zusammen). Es können aber auch von der Gattin bezahlte h. H. abgesetzt werden - es sei darauf hingewiesen, dass da nur die Lohn- und Fahrtkosten abgesetzt werden können.