Beitragvon muemmel » 9. Sep 2020, 17:54
Kosten für den Integrationskurs können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, sofern der Kurs verpflichtend war, ebenso medizinische Behandlungen. Das heißt praktisch, man muss erst mal die zumutbare Belastung überschreiten - das wären bei einem kinderlosen Ehepaar mit 30.000 Euro Jahreseinkommen schon mal ca. 1.350 Euro. "Handwerkliche Ausgaben" sollen vermutliche haushaltsnahe Handwerkerleistungen sein - da wäre es wohl am Einfachsten, wenn die der Gatte bezahlt (man wohnt doch vermutlich zusammen). Es können aber auch von der Gattin bezahlte h. H. abgesetzt werden - es sei darauf hingewiesen, dass da nur die Lohn- und Fahrtkosten abgesetzt werden können.