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Vollmacht zur Unterzeichnung einer gemeinsamen Steuererklärung?

Verfasst: 3. Sep 2020, 09:10
von Marnel
Hallo zusammen,

was braucht man genau, um eine gemeinsame Steuererklärung für sich selbst und den Ehepartner unterzeichnen zu dürfen? Reicht eine einfache Vollmacht oder soll die notariell beglaubigt sein? Was muss man da überhaupt beachten? Gibt es Muster dazu im Internet? Ich habe leider nirgendwo eins gefunden?

Danke

Re: Vollmacht zur Unterzeichnung einer gemeinsamen Steuererklärung?

Verfasst: 3. Sep 2020, 11:19
von reckoner
Hallo,

wie wäre es denn, Elster zu verwenden? Damit hätte sich das mit der Unterschrift erledigt.

Stefan

Re: Vollmacht zur Unterzeichnung einer gemeinsamen Steuererklärung?

Verfasst: 3. Sep 2020, 11:23
von Marnel
reckoner hat geschrieben: 3. Sep 2020, 11:19 Hallo,

wie wäre es denn, Elster zu verwenden? Damit hätte sich das mit der Unterschrift erledigt.

Stefan
Vielen Dank für den Ratschlag. Wir möchten aber unsere Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen und da müssten wir beide hin, wenn es keine Vollmacht gibt, oder?

Re: Vollmacht zur Unterzeichnung einer gemeinsamen Steuererklärung?

Verfasst: 3. Sep 2020, 11:41
von reckoner
Hallo,

ich weiß nicht wie die Vereine das handhaben, also ob auch Erklärungen für nicht anwesende Personen erstellt werden bzw. irgendwelche Dokumentationen verlangt oder geführt werden.
Die Erklärung muss man dort aber auch nicht mehr unterschreiben (wieder: wegen Elster).

Stefan

Re: Vollmacht zur Unterzeichnung einer gemeinsamen Steuererklärung?

Verfasst: 6. Nov 2020, 17:33
von fröschle
Hallo Marnel,

der Lohnsteuerhilfeverein/Steuerberater braucht die Vollmachten für beide Steuerpflichtigen zur Vertretung beim Finanzamt. Da geht es nicht nur um die Unterschrift auf der Steuererklärung, das funktioniert bereits elektronisch per ELSTER.
Einfach mal fragen, ob ihr die Vertretungsvollmacht für das Finanzamt vorab per Mail als PDF erhalten könntet, dann ausdrucken und unterschrieben zum Termin mitbringen. Zusätzlich die Ausweiskopie des nicht anwesenden Ehegatten und die Kopie der Heiratsurkunde vorlegen, dann sollte das klappen.

Oder vllt. noch einfacher: Beim Berater anrufen, wenn die Ehefrau nicht zum Beratungstermin mitkommen kann. Der hat bestimmt eine passende Lösung parat.

LG
fröschle