Auswärtstätigkeit bei Dienstwagenleasing
Verfasst: 19. Aug 2020, 14:58
Hallo zusammen,
ich wohne in Köln und arbeite regelmäßig an zwei Standorten (Köln und Wuppertal). Mein erste Tätigkeitsstätte ist Köln, hier bin ich an 3 Tagen in der Woche, in Wuppertal (das wäre dann die Auswärtstätigkeit) an zwei Tagen die Woche, meistens von ca. 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Mein Arbeitgeber stellt mir per Dienstwagenleasing (Versteuerung geldwerter Vorteil und Leasinganteil) einen Wagen auch für private Fahrten zur Verfügung.
Sehe ich das richtig, dass ich lediglich die Tage in Köln (Hin- und Rückfahrten zur 1. Tätigkeitsstätte) ansetzen kann und die (deutlich weiteren Fahrten) nach Wuppertal gar nicht? Wenn dem so ist, kann ich dann wenigstens an allen Tagen die 30 Cent für Fahrten nach Köln ansetzen obwohl ich weiter gefahren bin?
Über Hilfe bzw. Eure Antworten bin ich sehr dankbar!
Christian
ich wohne in Köln und arbeite regelmäßig an zwei Standorten (Köln und Wuppertal). Mein erste Tätigkeitsstätte ist Köln, hier bin ich an 3 Tagen in der Woche, in Wuppertal (das wäre dann die Auswärtstätigkeit) an zwei Tagen die Woche, meistens von ca. 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Mein Arbeitgeber stellt mir per Dienstwagenleasing (Versteuerung geldwerter Vorteil und Leasinganteil) einen Wagen auch für private Fahrten zur Verfügung.
Sehe ich das richtig, dass ich lediglich die Tage in Köln (Hin- und Rückfahrten zur 1. Tätigkeitsstätte) ansetzen kann und die (deutlich weiteren Fahrten) nach Wuppertal gar nicht? Wenn dem so ist, kann ich dann wenigstens an allen Tagen die 30 Cent für Fahrten nach Köln ansetzen obwohl ich weiter gefahren bin?
Über Hilfe bzw. Eure Antworten bin ich sehr dankbar!
Christian