Solarenergie in der Steuererklärung - eine gesamtsteuerliche Betrachtung und Fragestellungen
Verfasst: 7. Aug 2020, 15:12
Hallo Zusammen,
Angenommen Häuslebauer H baut eine Solaranlage auf sein Häusle.
Diese Solaranlage erzeuge 10.000 kW/h im Jahr.
Davon verbrauche H
- ca. 2.000 kW/h für die sein Haus.
- ca. 2.000 kW/h für sein Auto.
Die restlichen ca. 6.000 kW/h speise er in das öffentliche Netz ein.
Die Solaranlage versucht ca. 35.000€ Kosten. Sie wird über 10 Jahre abgeschrieben
H kauft weiter ein gebrauchten e-Golf für 16.000€. Er wird auf zwei Jahre abschrieben.
Die Solaranlage verursacht jährlich Wartungskosten von 500€
Für die Einspeisung von ca. 6.000 kW/h in das öffentliche Netz erhält H ca. 500€ im Jahr.
Das e-Auto verursacht Wartungs- und Versicherungskosten von ca. 1.000€ im Jahr.
Das Haus wird u.a. wird finanziert über ein Kfw-Darlehen. Das Kfw-Darlehen beiinhaltet ein Zuschuss von 30.000€ für energieeffizientes Bauen. Von dem Darlehensbetrag von 120.000€ muss H also nur 90.000 zurückzahlen. Die Solaranlage ist allerdings lediglich Teil des Energiekonzepts, das benötigt wird, um die Voraussetungen der Förderung zu erfüllen. Der Zuschuss ist also nicht 1:1 der Solaranlage zuordenbar.
H benutzt den e-Golf nur für den Weg zur Arbeit. Er hat auch noch ein zusätzliches Fahrzeug. Der e-Golf hat ein vom Finanzamt anerkanntes elektronisches Fahrbuch von vimcar.
Frage 1: Müssen die 500€ Einspeisevergütung versteuert werden. Unter welche Einkunftsart fallen sie?
Frage 2: In welchem Umfang kann H die Anschaffungskosten für die Solaranlage und das e-Auto steuerlich geltend machen?
Frage 3: In welchem Umfang kann H die Wartungskosten für die Solaranlage und das e-Auto steuerlich geltend machen?
Nach den Vorstellungen des H sind 80% der Anschaffungskosten für die Solaranlage steuerlich absetzbar.
Schließlich generiert er zu 60% Strom, den er veräußert. Die übrigen 20% fallen unter Werbungskosten, da er den Strom benutzt um den Auto zur Arbeit zu fahren. Das KfW-Darlehen bezieht sich schließlich auf den Hausbau und nicht auf die Solaranlage per se. Die Anschaffungskosten für das Auto e-Auto sind komplett steuerlich absetzbar. Gleiches gelte für die die Wartungs- und Versicherungskosten.
Herzlichen Dank für Eure Einschätzung
Euer Stromer 85
Angenommen Häuslebauer H baut eine Solaranlage auf sein Häusle.
Diese Solaranlage erzeuge 10.000 kW/h im Jahr.
Davon verbrauche H
- ca. 2.000 kW/h für die sein Haus.
- ca. 2.000 kW/h für sein Auto.
Die restlichen ca. 6.000 kW/h speise er in das öffentliche Netz ein.
Die Solaranlage versucht ca. 35.000€ Kosten. Sie wird über 10 Jahre abgeschrieben
H kauft weiter ein gebrauchten e-Golf für 16.000€. Er wird auf zwei Jahre abschrieben.
Die Solaranlage verursacht jährlich Wartungskosten von 500€
Für die Einspeisung von ca. 6.000 kW/h in das öffentliche Netz erhält H ca. 500€ im Jahr.
Das e-Auto verursacht Wartungs- und Versicherungskosten von ca. 1.000€ im Jahr.
Das Haus wird u.a. wird finanziert über ein Kfw-Darlehen. Das Kfw-Darlehen beiinhaltet ein Zuschuss von 30.000€ für energieeffizientes Bauen. Von dem Darlehensbetrag von 120.000€ muss H also nur 90.000 zurückzahlen. Die Solaranlage ist allerdings lediglich Teil des Energiekonzepts, das benötigt wird, um die Voraussetungen der Förderung zu erfüllen. Der Zuschuss ist also nicht 1:1 der Solaranlage zuordenbar.
H benutzt den e-Golf nur für den Weg zur Arbeit. Er hat auch noch ein zusätzliches Fahrzeug. Der e-Golf hat ein vom Finanzamt anerkanntes elektronisches Fahrbuch von vimcar.
Frage 1: Müssen die 500€ Einspeisevergütung versteuert werden. Unter welche Einkunftsart fallen sie?
Frage 2: In welchem Umfang kann H die Anschaffungskosten für die Solaranlage und das e-Auto steuerlich geltend machen?
Frage 3: In welchem Umfang kann H die Wartungskosten für die Solaranlage und das e-Auto steuerlich geltend machen?
Nach den Vorstellungen des H sind 80% der Anschaffungskosten für die Solaranlage steuerlich absetzbar.
Schließlich generiert er zu 60% Strom, den er veräußert. Die übrigen 20% fallen unter Werbungskosten, da er den Strom benutzt um den Auto zur Arbeit zu fahren. Das KfW-Darlehen bezieht sich schließlich auf den Hausbau und nicht auf die Solaranlage per se. Die Anschaffungskosten für das Auto e-Auto sind komplett steuerlich absetzbar. Gleiches gelte für die die Wartungs- und Versicherungskosten.
Herzlichen Dank für Eure Einschätzung
Euer Stromer 85