Solarenergie in der Steuererklärung - eine gesamtsteuerliche Betrachtung und Fragestellungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Stromer85
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Registriert: 7. Aug 2020, 14:42

Solarenergie in der Steuererklärung - eine gesamtsteuerliche Betrachtung und Fragestellungen

Beitrag von Stromer85 »

Hallo Zusammen,

Angenommen Häuslebauer H baut eine Solaranlage auf sein Häusle.

Diese Solaranlage erzeuge 10.000 kW/h im Jahr.

Davon verbrauche H
- ca. 2.000 kW/h für die sein Haus.
- ca. 2.000 kW/h für sein Auto.
Die restlichen ca. 6.000 kW/h speise er in das öffentliche Netz ein.

Die Solaranlage versucht ca. 35.000€ Kosten. Sie wird über 10 Jahre abgeschrieben
H kauft weiter ein gebrauchten e-Golf für 16.000€. Er wird auf zwei Jahre abschrieben.
Die Solaranlage verursacht jährlich Wartungskosten von 500€
Für die Einspeisung von ca. 6.000 kW/h in das öffentliche Netz erhält H ca. 500€ im Jahr.
Das e-Auto verursacht Wartungs- und Versicherungskosten von ca. 1.000€ im Jahr.

Das Haus wird u.a. wird finanziert über ein Kfw-Darlehen. Das Kfw-Darlehen beiinhaltet ein Zuschuss von 30.000€ für energieeffizientes Bauen. Von dem Darlehensbetrag von 120.000€ muss H also nur 90.000 zurückzahlen. Die Solaranlage ist allerdings lediglich Teil des Energiekonzepts, das benötigt wird, um die Voraussetungen der Förderung zu erfüllen. Der Zuschuss ist also nicht 1:1 der Solaranlage zuordenbar.

H benutzt den e-Golf nur für den Weg zur Arbeit. Er hat auch noch ein zusätzliches Fahrzeug. Der e-Golf hat ein vom Finanzamt anerkanntes elektronisches Fahrbuch von vimcar.

Frage 1: Müssen die 500€ Einspeisevergütung versteuert werden. Unter welche Einkunftsart fallen sie?
Frage 2: In welchem Umfang kann H die Anschaffungskosten für die Solaranlage und das e-Auto steuerlich geltend machen?
Frage 3: In welchem Umfang kann H die Wartungskosten für die Solaranlage und das e-Auto steuerlich geltend machen?

Nach den Vorstellungen des H sind 80% der Anschaffungskosten für die Solaranlage steuerlich absetzbar.
Schließlich generiert er zu 60% Strom, den er veräußert. Die übrigen 20% fallen unter Werbungskosten, da er den Strom benutzt um den Auto zur Arbeit zu fahren. Das KfW-Darlehen bezieht sich schließlich auf den Hausbau und nicht auf die Solaranlage per se. Die Anschaffungskosten für das Auto e-Auto sind komplett steuerlich absetzbar. Gleiches gelte für die die Wartungs- und Versicherungskosten.

Herzlichen Dank für Eure Einschätzung
Euer Stromer 85
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Solarenergie in der Steuererklärung - eine gesamtsteuerliche Betrachtung und Fragestellungen

Beitrag von taxpert »

Stromer85 hat geschrieben: Nach den Vorstellungen des H sind 80% der Anschaffungskosten für die Solaranlage steuerlich absetzbar.
Schließlich generiert er zu 60% Strom, den er veräußert. Die übrigen 20% fallen unter Werbungskosten, da er den Strom benutzt um den Auto zur Arbeit zu fahren. Das KfW-Darlehen bezieht sich schließlich auf den Hausbau und nicht auf die Solaranlage per se. Die Anschaffungskosten für das Auto e-Auto sind komplett steuerlich absetzbar. Gleiches gelte für die die Wartungs- und Versicherungskosten.
Diese Vorstellung hat allerdings nur wenig mit der Steuerwirklichkeit zu tun!

Wenn man so überhaupt keine Ahnung hat, empfiehlt sich der Gang zum Steuerberater. Als "Erste Hilfe" kann man auch mal die 44-seitige "Hilfe zu Photovoltaikanlagen", die man auf den Internetseiten der bayrischen Finanzämter downloaden kann verwenden:

Hier seien nur mal die gröbsten Fehler aufgezeigt!
Stromer85 hat geschrieben: Die Solaranlage versucht ca. 35.000€ Kosten. Sie wird über 10 Jahre abgeschrieben
Nein, auf 20 Jahre.
Stromer85 hat geschrieben: H kauft weiter ein gebrauchten e-Golf für 16.000€. Er wird auf zwei Jahre abschrieben.
Warum auf 2 Jahre??? Und wozu wird der PKW den tatsächlich genutzt?
Stromer85 hat geschrieben:H benutzt den e-Golf nur für den Weg zur Arbeit.
Und damit sind sämtliche Kosten über die Entfernungspauschale abgegolten!
Stromer85 hat geschrieben: vom Finanzamt anerkanntes elektronisches Fahrbuch von vimcar
Es gibt defintiv kein einziges Fahrtenbuch, egal ob elektronisch oder nicht, das von der Finanzverwaltung generell anerkannt wird! Wenn Sie sich die Seite von vimcar genau anschauen, dann steht da was von DATEV, KPMG (wirecard lässt grüßen!) und einem StB-Verband, aber nichts vom BMF!
Stromer85 hat geschrieben: Müssen die 500€ Einspeisevergütung versteuert werden. Unter welche Einkunftsart fallen sie?
Ja natürlich, und die 4.000 kw/h Eigenverbrauch zusätzlich mit den Selbstkosten! Es handelt sich um gewerbliche EInkünfte im Sinne §15 EStG. Folge: Pflicht zur elektronischen Abgabe der ESt-Erklärung inklusive elektronischer und authetifizierter Anlage EÜR!
Stromer85 hat geschrieben: In welchem Umfang kann H die Anschaffungskosten für die Solaranlage und das e-Auto steuerlich geltend machen?
PV-Anlage vollständig mit 5% p.a., Auto siehe oben => über Entfernungspauschale.
Stromer85 hat geschrieben: In welchem Umfang kann H die Wartungskosten für die Solaranlage und das e-Auto steuerlich geltend machen?
Siehe Anschaffungskosten!

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