Hallo,
ich habe diesen Monat (Juli) geheiratet, womit meine Frau und ich von Steuerklasse I in die Steuerklasse IV gekommen sind.
Im September erwarten wir nun unser erstes Kind und meine Frau möchte für 12 Monate Elterngeld beziehen. Der Gehaltsunterschied bei uns beträgt in etwa 55/45 zu meinen Gunsten. Aufgrund der späten Hochzeit so kurz vor der Geburt wäre der ‚Steuertrick‘, sie vorübergehend in die bessere Klasse III zu stufen, nicht möglich, weswegen wir nun aktuell bei IV/IV bleiben würden
Da sie allerdings bald Elterngeld bezieht, wäre ab dann ja eine Umstellung der Steuerklasse Auf II (für mich) und V (für sie) denkbar.
Meine Fragen:
- gibt es trotzdem Möglichkeiten, rückwirkend für sie III geltend zu machen, um höhere Elterngeldbezüge zu erlangen?
- ab wann macht es Sinn, auf III/V umzustellen? Sofort, nach der Geburt oder erst nach Ende des Mutterschutzes?
Besten Dank
Wann welche Steuerklassen nach Hochzeit und Kind?
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Re: Wann welche Steuerklassen nach Hochzeit und Kind?
gibt es trotzdem Möglichkeiten, rückwirkend für sie III geltend zu machen, um höhere Elterngeldbezüge zu erlangen? Nein. Grundsätzlich kann man natürlich die Splittingvorteile "mitnehmen", indem man halt für das Jahr der Eheschließung eine gemeinsame Steuererklärung abgibt, aber bezüglich des Elterngeldes ist hier nichts mehr zu machen.
Re: Wann welche Steuerklassen nach Hochzeit und Kind?
Sofort, nach der Geburt oder erst nach Ende des Mutterschutzes? Im Prinzip sofort (d. h., mit dem Beginn des Mutterschutzes).