Ex-Partner bringt Unterlagen nicht bei, hohe Nachzahlung droht; Ruin

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Someoneelse
Beiträge: 1
Registriert: 26. Jul 2020, 10:23

Ex-Partner bringt Unterlagen nicht bei, hohe Nachzahlung droht; Ruin

Beitrag von Someoneelse »

Guten Abend werte Gemeinde,

für mich völlig überraschend mahnte mich Ende Juni das Finanzamt an, ich müsse noch eine Lohnsteuererklärung für die Jahre 2013/2014/15 abgeben, da zu diesem Zeitpunkt meine heutige Ex-Frau Teilzeit gearbeitet hat, während ich in Vollzeit war (3/5). Asche über mein Haupt, ich habe mich in meinem ganzen Leben noch nie darum gekümmert, wird bei mir doch jeher als Angestellter alles abgezogen. Nun, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber muss sie gleich so hoch und derart ungerecht ausfallen?

Ich informierte meine Ex-Frau und sie war auch direkt damit einverstanden, dass ich für diese Jahre gemeinsam einreiche, da ja zu diesem Zeitpunkt noch ein ehelicher Haushalt mit drei Kindern bestand. Nur die Lohnsteuerbescheinigungen müsse sie noch suchen. Ich tat selbiges, beantragte ein ELSTER-Zerfikat und erklärte ihr ebenfalls die Abläufe. Außerdem erledigte ich, per Kaufsoftware, die letzten Jahre mit Aussicht auf Erstattung.
Bei der Eingabe der Daten für die Jahre 2013-2015 fehlen mir nun ihre Daten, auf die ich nun drei Wochen warte. Sie hat die Info des FA ebenfalls bekommen. Jetzt, eine Woche vor Frist, ist sie untergetaucht, redet nicht mit mir, ich habe weiterhin keinerlei Daten von ihr. Mir deucht allmählich, dass ich die auch nicht mehr bekomme, wieso auch immer.

Die Folgen darauf verstehe ich aktuell so:
Eine Einzelveranlagung würde mich quasi rückwirkend in Steuerklasse 1 einstufen, weswegen ich dann ca 7500- 10000 Euro zu nachträglich zu bezahlen hätte. Zum Zeitpunkt der Steuererhebung bestand ein gemeinsamer, ehelicher Haushalt mit drei (!) Kindern! Kann das wirklich sein? Muss ich nun wirklich...


- Mich Einzeln veranlagen weil sie die Daten, ihre Unterschrift nicht beibringt?
- Dagegen (auf eigene Kosten und Zeit) gerichtlich auf die Daten/Unterschrift klagen,
- trotzdem die unrichtige Steuerschuld erst einmal begleichen um dann..
- zivilrechtlich Schadenersatz (auf eigenen Kosten und Zeit) fordern mit der Aussicht auf genau gar nichts, da sie schlicht kein Einkommen hat.

Ich kann es einfach nicht fassen, dass dies Recht im Sinne von Recht sein kann.

Wir reden hier nicht von gigantischen Gehältern! Bei mir waren es die betreffenden Jahre (Stkl.3) etwa Brutto 35.000 Euro, bei ihr (Stkl.5) ca 10.000 Euro, mit drei Kindern. An mir liegt es nicht, werde aber dafür massivst bestraft. Ich wüsste gar nicht, woher ich soviel Geld nehmen sollte. Einen Kredit habe ich schon am laufen aufgrund einer Zahnbehandlung, Unterhalt bezahle ich auch 400 Euro/Monat, die Kreditkarte ist durch Corona und Kurzarbeit am Anschlag. Gehalt, ohne Zuschläge, habe ich ca 1900 Netto/Monat.

Ein Weg zum Steueranwalt ist wohl unausweichlich, nehme ich an?
Antworten