Studium rückwirkend geltend machen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Schabing
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Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von Schabing »

Hallo zusammen,

ich habe bis 2018 studiert und 2019 angefangen zu arbeiten. Zusätzlich zu meiner Erklärung 2019, würde ich gerne die Verluste fürs Studium "mir anrechnen" lassen (Ausbildung habe ich auch vor dem Studium absolviert).

Das ist ja wie ich gelesen habe sieben Jahre möglich.
Bafög habe ich erhalten, aber wird denk egal sein (angegeben habe ich es).

Ist meine Vorgehensweise so richtig?:

2019 (erste) Einkommenssteuererklärung
2014 - 2018 Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Ich hoffe mal, habe das jetzt alles schon aufwendig eingegeben :D

Danke schon mal recht herzlich im Voraus :)
muemmel
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Re: Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von muemmel »

Und außer Bafög gab es keine Einnahmen? In den Jahren 14-18 wurde nie gearbeitet?
Schabing
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Re: Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von Schabing »

Danke für die schnelle Antwort.

Nein, ich habe ja Bafög bekommen 2012 habe ich mit meinem (damals) 400€ Job aufgehört.

Geld von Familienangehörigen habe ich nicht angegeben.
muemmel
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Re: Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von muemmel »

Geld von Familienangehörigen müssen Sie auch nicht angeben.
Schabing
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Re: Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von Schabing »

Dankeschön :)

Kann ich in den Studentenjahren auch die 1000€ Werbungskostenpauschale angeben, welche sich dann natürlich erst auf das erste Arbeitsjahr (2019) auswirkt?
muemmel
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Re: Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von muemmel »

Nein - die WK-Pauschale kann ein Einkommen auf null bringen, aber nicht in den Minusbereich. Sie müssen also belegbare Kosten haben, sonst gibt es keinen Verlustvortrag.
Schabing
Beiträge: 21
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Re: Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von Schabing »

Wieder was dazu gelernt, danke :)

2018 sieht dann so bei mir aus: (die Zahlen links sind nur die Nummer/Stelle in Elster)

18 Hartz 4 2.298,00 €

N

2 Gehalt 0,00 €
13 Bachelorarbeit Drucken 52,00 €
Skripte, Präsentationen, Seminararbeiten Druck 210,00 €
Schreibmaterial 55,00 €
Semestergebühr 52,00 €
Fachliteratur 108,00 €
14 Bewerbungen 75,00 €
Transportkosten (Umzug) 88,00 €

Anlage

3 Krankenversicherung 722,00 €
Pflegeversicherung 182,00 €
8 Privat Haftpflichtversicherung 37,00 €
KFZ Haftpflichtversicherung 63,00 €

2014-2017 sehen mit unterschiedlichen Beträgen so aus:

N

2 Gehalt 0,00 €
13 Skripte, Präsentationen, Seminararbeiten Druck 227,00 €
Schreibmaterial 63,00 €
Semestergebühr 104,00 €
Fachliteratur 76,00 €

Anlage Vorsorgeaufwand

3 Krankenversicherung 874,00 €
Pflegeversicherung 217,00 €
8 Privat Haftpflichtversicherung 36,00 €
KFZ Haftpflichtversicherung 107,00 €


Ich hoffe, ich kann für das erste Arbeitsjahr 2019 einfach nochmal bisschen was rausholen. Über die Jahre addiert sich das Studium schon.

Auch habe ich noch Laptop/PC+Maus+Bildschirm+Tastatur noch nicht angegeben. Würde das Sinn machen, das anzugeben?
muemmel
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Re: Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von muemmel »

Alg 2 müssen Sie nicht angeben - das ist steuerrechtlich kein Einkommen. Versicherungen sind hier nicht absetzbar - Verluste erzielt man nur mit Werbungskosten, nicht mit Sonderausgaben. Laptop/PC kann man angeben - man sollte aber 50 % Privatnutzung abziehen. Je nach Anschaffungskosten müssen die Kosten ggf. über 3 Jahre abgeschrieben werden - einfach mal "Geringwertiges Wirtschaftsgut" googeln. Umzugskosten: Wenn der Umzug 2018 berufsbedingt bzw. ausbildungsbedingt war, kann eine recht hohe Pauschale abgesetzt werden ("Umzugskostenpauschale" googeln).
Schabing
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Re: Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von Schabing »

muemmel hat geschrieben: 15. Jul 2020, 13:04 Alg 2 müssen Sie nicht angeben - das ist steuerrechtlich kein Einkommen. Versicherungen sind hier nicht absetzbar - Verluste erzielt man nur mit Werbungskosten, nicht mit Sonderausgaben. Laptop/PC kann man angeben - man sollte aber 50 % Privatnutzung abziehen. Je nach Anschaffungskosten müssen die Kosten ggf. über 3 Jahre abgeschrieben werden - einfach mal "Geringwertiges Wirtschaftsgut" googeln.
Das mit den Versicherungen wusste ich noch nicht, danke!

Das mit dem PC und Zubehör (Bildschirm, Maus, Tastatur, Lautsprecher SD Karte) habe ich gegoogelt. Auch über mehrere Jahre abschreiben bei teureren PCs.

Ich habe auf 1-2 Websiten auch gelesen, dass man die Netto angibt ohne Ust. Das verwirrt jetzt, ich wollte sie normal mit dem Bruttopreis eintragen.

Mein Dad meinte, der beim Finanzamt teilt das dann automatisch auf die Jahre schon auf :D Würde dann 2017 einfach den Bruttopreis des PCs eingeben. Die 2199€ teilen sich dann schön auf drei Jahre auf :)

Allerdings, trage ich dann bei 50% Nutzung 1100€ ein oder Rechnet der Steuerarbeiter automatisch die 50% von den 2199€?
muemmel
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Re: Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von muemmel »

Sie tragen den Bruttopreis ein, vermindert um die Privatnutzung und ordentlich auf die Jahre aufgeteilt, beginnend mit dem Monat der Anschaffung. Bei Anschaffung im Juli also z. B. 6/36 von 1100 Euro, im Folgejahr 12/36 usw.
Schabing
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Re: Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von Schabing »

muemmel hat geschrieben: 15. Jul 2020, 13:15 Sie tragen den Bruttopreis ein, vermindert um die Privatnutzung und ordentlich auf die Jahre aufgeteilt, beginnend mit dem Monat der Anschaffung. Bei Anschaffung im Juli also z. B. 6/36 von 1100 Euro, im Folgejahr 12/36 usw.
Danke, mache ich! Ich hoffe der Steuerarbeiter halbiert das ganze dann nicht nochmal :D

1100€ sind 31€ im Monat.
2017/03 gekauft

2017: 310€ (10/36)
2018: 372€ (12/36) --> (22/36)
2019: 372€ (12/36) --> (34/36)
2020: 32€ (2/36) --> (36/36)

Macht das dann nicht, wenn die Dreijahresteilung 4 Jahre berührt?
muemmel
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Re: Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von muemmel »

So ist es korrekt - die Aufteilung auf 4 Kalenderjahre ist kein Problem. Und der Sachbearbeiter zieht die Privatnutzung nicht selbst ab - der streicht Ihnen einfach den PC, wenn Sie keine Privatnutzung abziehen...
Schabing
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Re: Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von Schabing »

muemmel hat geschrieben: 15. Jul 2020, 13:43 So ist es korrekt - die Aufteilung auf 4 Kalenderjahre ist kein Problem. Und der Sachbearbeiter zieht die Privatnutzung nicht selbst ab - der streicht Ihnen einfach den PC, wenn Sie keine Privatnutzung abziehen...
Super danke.

1. Aber woher weiß er, dass ich die Privatnutzung schon abgezogen habe?

Edit:

2. Bildschirm Maus etc. muss dann auch halbiert werden nehme ich an?

3. Wenn ich nichts nachweisen kann, nimmt man 50/50? Denn ich habe bestimmt 60-70% den fürs Studium genutzt.
muemmel
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Re: Studium rückwirkend geltend machen

Beitrag von muemmel »

1. Das sieht er spätestens, wenn er sich die Kosten nachweisen lässt (was freilich nicht immer passiert).
2. Ja.
3. 50/50 ist üblich und wird nicht beanstandet - mehr kann ich dazu nicht sagen.
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