Fahrtkosten im nachhinein nachweisen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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andi_kahn
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Registriert: 11. Mai 2020, 22:14

Fahrtkosten im nachhinein nachweisen?

Beitrag von andi_kahn »

Hallo

Ich war 2017 als Berater in Stuttgart tätig und hatte meinen Hauptwohnsitz in Dresden.

Im 4. Quartal 2017 habe ich für ein neues Projekt in Stuttgart (neben den Hotelkosten) die wöchentlichen Fahrtkosten (0,30 €/km, Montag hin und Freitag zurück) zwischen Stuttgart und Dresden von meiner Firma erstattet bekommen. Ich war dann unter der Woche in Stuttgart im Hotel.

Das Finanzamt zweifelt nun daran, dass diese Fahrten je stattgefunden haben, und meint, dass Fahrtkosten zu unrecht erstattet wurden und verlangt einen Nachweis darüber, dass ich diese Reisen wirklich getätigt habe - insbesondere wohl, dass ich diese Fahrten mit dem Auto getätigt habe. Sollte ich keine Nachweise erbringen, droht das Finanzamt mit einer Versteuerung dieser Fahrtkosten.

Leider ist es mir nun nicht möglich, 3 Jahre zurück noch irgendwelche Nachweise aufzubringen, auch weil ich nicht wusste, dass ich diese hätte überhaupt aufheben müssen. (Nur um etwaigen Antworten vorwegzugreifen ... wirklich, ich habe keinerlei Nachweise.)

Gibt es einen Weg rechtlich gegen diese Auffassung des Finanzamtes zu argumentieren? Gibt es irgendwelche BFH-Urteile, die den Steuerpflichtigen davon befreien, einmal steuerfrei erstattete Fahrtkosten nachträglich (insbesondere 3 Jahre später) nachweisen zu müssen?

Vielen Dank im Voraus
Ptr
Beiträge: 27
Registriert: 7. Apr 2014, 11:13

Re: Fahrtkosten im nachhinein nachweisen?

Beitrag von Ptr »

Ich würde argumentieren, dass es für die Wochenenden keine Hotelkosten gab und dass deshalb Heimfahrten stattgefunden haben.
Wenn das die Hotelrechnungen aber nicht hergeben, wird es schwierig.
Wenn die Heimfahrten mit eigenem PKW durchgeführt wurden, helfen TÜV-Berichte oder Werkstattrechnungen.

Dass der Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat, heißt nicht, dass er das auch entsprechend dem Gesetzestext gemacht hat.
Unrechtmäßige steuerfreie Erstattung führt zu Nachversteuerung.
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