Ungewöhnlicher, steuerfreier Verpflegungsmehraufwand

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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andi_kahn
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Registriert: 11. Mai 2020, 22:14

Ungewöhnlicher, steuerfreier Verpflegungsmehraufwand

Beitrag von andi_kahn »

Hallo

Ich war 2016 als Berater in Stuttgart tätig und hatte meinen Hauptwohnsitz in Dresden.

Weil ich in Stuttgart eine von mir finanzierte Unterkunft hatte, hat mir meine Firma von Januar bis Juni täglich 12 € steuerfrei erstattet als Verpflegungsmehraufwand (8-24 h Abwesenheit).

Ab Juli, weiter auf dem gleichen Projekt in Stuttgart, habe ich die Unterkunft in Stuttgart aufgegeben und mir zunächst von der Firma eine Übernachtungspauschale von 20 € steuerfrei pro Nacht und später das Hotel bezahlen lassen. Zudem hat sich der Verpflegungsmehraufwand auf 24 € (steuerfrei) erhöht für die vollen Tage (24 h) unter der Woche, also meistens 96 € von Montag bis Freitag. Beides (Übernachtungspauschale und Verpflegungsmehraufwand) wurde mir für 3 Monate ab Juli steuerfrei gezahlt und danach regulär versteuert.

Ich habe jetzt rückwirkend für 2016 die Steuererklärung gemacht, weil ich die Fahrtkosten für Familienheimfahrten erstattet haben wollte. Das Finanzamt sagt nun, dass die ganzen steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen und später ab Juli auch die zunächst steuerfreien Übernachtungspauschalen zu unrecht steuerfrei erstattet wurde, weil dies nur in den ersten 3 Monaten einer Auswärtstätigkeit möglich sei ... also nur am Anfang des Jahres in 2016.

Nun ist mir nicht mehr klar, warum meine Firma mir in 2016 die Verpflegungsmehraufwendungen und danach die Übernachtungspauschalen derart (steuerfrei) erstattet hat. Ich hatte leider auch nie 4 Wochen Urlaub dazwischen, die die 3 Monatsregel hätten zurückgesetzt. Ich frage mich aber, ob es nicht doch irgendeine Konstellation im Steuerrecht gibt, bei der ich zunächst 6 Monate die erwähnte, steuerfreie Verpflegungsmehraufwendung (12 € pro Tag) hätte bekommen können und danach nochmal für 3 Monate steuerfrei Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungspauschalen.

Ich hatte zunächst für den Zeitraum ab Juli mit dem BFH Urteil vom 8.7.2010, Az. VI R 15/09 (https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten/doppelte-haushaltsfuehrung-neue-urteile-zur-drei-monats-frist) argumentiert, weil eine neue Doppelte Haushaltsführung durchaus einen neuen 3-Monatszeitpunkt begründen kann. Dies wurde aber abgelehnt. Zudem erklärt es nicht die ersten 6 steuerfreien Monate.

Vielleicht habt ihr ja eine Idee, wie ich hier argumentieren kann. Oder vielleicht gibt es einen alternativen Fall in dem diese Zahlungen derart steuerfrei möglich gewesen wären.

Vielen Dank im Voraus
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