Stuernachzahlung/-vorauszahlung bei Witwe

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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schuno
Beiträge: 1
Registriert: 20. Mai 2020, 08:25

Stuernachzahlung/-vorauszahlung bei Witwe

Beitrag von schuno »

Guten Morgen.

Folgender Sachverhalt:

Mein Vater ist im Juli 2018 verstorben. Meine Mutter wurde somit in Steuerklasse 3 eingeordnet und musste für 2018 ca. 600€ Steuern nachzahlen. Nun haben wir die Steuererklärung für 2019 gemacht und kommen auch auf eine Nachzahlung von ca.600€. Zudem soll sie nun quartalsweise 700€ vorauszahlen. Vermutung: Sie wird ab Juli 2020 in Steuerklasse 1 eingeordnet, Bevorzugung ist ausgelaufen,richtig?

Zu den Zahlen:

Bruttolohn 18.350€

Keine Abgaben bei Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag

Rente von meinem Vater 14.750€

Ist das mit der Vorauszahlung so nachvollziehbar?

Warum muss sie monatlich keine Abgaben bei Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solidarität leisten,am Ende des Jahres aber doch nachzahlen?

Macht eine andere Steuerklasse als 1 mehr Sinn?

Müssen wir weiterhin die Steuererklärung machen? Für 2018 kam der Bescheid auch ohne unser dazutun.

Viele Fragen.

Danke für die Unterstützung.
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Stuernachzahlung/-vorauszahlung bei Witwe

Beitrag von Severina »

Sie wird ab Juli 2020 in Steuerklasse 1 eingeordnet, Bevorzugung ist ausgelaufen,richtig?

Fast, das sog. Gnadensplitting gilt letztmals im Veranlagungszeitraum nach dem Todesjahr, das war 2019, das wird nicht monatsgenau berechnet.

Zu den Zahlen:

Bruttolohn 18.350€

Keine Abgaben bei Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag

Das kann eigentlich nicht sein. Was steht auf der Lohn/Gehaltsabrechnung für eine Steuerklasse? Gibt es auf den aktuellen Lohn/Gehaltsabrechnungen auch keinen Lohnsteuerabzug? Ist ein Freibetrag eingetragen?

Rente von meinem Vater 14.750€

Ist das mit der Vorauszahlung so nachvollziehbar?

Warum muss sie monatlich keine Abgaben bei Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solidarität leisten,am Ende des Jahres aber doch nachzahlen?

Weil mit der Lohnsteuer nur die Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis erfasst werden, die Witwenrente ist noch nicht versteuert.

Macht eine andere Steuerklasse als 1 mehr Sinn?

Da gibt es leider kein Wahlrecht für Alleinstehende, das wird über die Vorauszahlungen geregelt.

Müssen wir weiterhin die Steuererklärung machen? Für 2018 kam der Bescheid auch ohne unser dazutun.

ja. Das Finanzamt kennt z.B. weder Spenden, Handwerkerleistungen, evtl. zusätzlich abziehbare Vorsorgeaufwendungen oder außergewöhnliche Belastungen. Sollen diese abgesetzt werden, geht das nur über eine Steuererklärung.
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